17.09.2026 - Stadtverwaltung schlägt Einsatz eines Stadtjägers vor – Gemeinderat entscheidet
Wildtiere in der Stadt
Was ist zu tun, wenn im eigenen Hausgarten ein verirrtes Reh oder Wildschwein steht, wenn ein Waschbär Appetit auf den Inhalt der Abfalltonne spürt, wenn ein Marderpärchen auf dem Dachboden nächtliche Unruhe stiftet oder an Bremsschläuchen knabbert? Diesen Problemen möchte sich die Stadtverwaltung annehmen und schlägt dem Gemeinderat in seiner Oktobersitzung vor, einen Stadtjäger formal zu beauftragen. Am Donnerstag, 24. September 2026, wird erstmals der Umweltausschuss darüber beraten.
Da Siedlungsgebiete immer näher an Flächen heranrücken, die der natürliche Lebensraum von Wildtieren sind, kann es auch in bebauten Gebieten zu Begegnungen mit Wildtieren kommen. Oft sind es invasive Arten oder Wildtiere, die im Siedlungsabfall eine bequeme Futterquelle entdeckt haben und sich deshalb in bebaute Gebiete vorwagen. Eine steigende Population von Wildtieren im Siedlungsbereich kann zu Problemen führen.
In Lahr gibt es im befriedeten Bezirk hauptsächlich mit Nutrias, Kanadagänsen, Saatkrähen und anderen Rabenvögeln, Füchsen und Mardern Probleme. Das Konfliktpotenzial mit Wildtieren im Siedlungsbereich dürfte in Zukunft eher zunehmen.
Der Umgang mit Wildtieren ist in Baden-Württemberg im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) geregelt. Dieses verbietet es grundsätzlich den beauftragten Jägerinnen und Jägern, im sogenannten „befriedeten Bezirk“ - das sind größtenteils die Siedlungs-, Grün- und Parkflächen – zu jagen und Wildtiere zu entnehmen.
Allerdings lässt es das JWMG zu, eine Stadtjägerin oder einen Stadtjäger für die befriedeten Bezirke einer Stadt einzusetzen.
Der formelle Akt der Einsetzung bedeutet für die Stadt noch keine Kostenpflicht, da derjenige, der dem Stadtjäger einen konkreten Auftrag erteilt, diesen auch bezahlen muss.
Die Stadt Lahr möchte Siegfried Geisbauer als Stadtjäger bestellen. Geisbauer hat eine spezielle Ausbildung absolviert und die notwendige Qualifikation nachgewiesen. Er sieht sich in seiner Tätigkeit eher als Berater und Strategieentwickler, um die jeweilige Wildtierart, die im Siedlungsbereich Probleme bereitet, dort zu vergrämen. Diese Taktiken können planerischer, landschaftsgärtnerischer oder baulicher Art sein. Die Entnahme eines Tieres soll dabei das letzte Mittel sein, wenn andere Maßnahmen nicht zum Ziel führen oder eine unmittelbare Gefahr besteht.
Nach dem formalen Einsetzen von Geisbauer als Stadtjäger kann jeder betroffene Lahrer Bürger oder betroffene Bürgerin sowie die Stadt Lahr selbst den Stadtjäger beauftragen. Damit kann er im konkreten Fall schnell handeln, ohne vorher ein aufwändiges Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Das ermöglicht einen flexibleren Einsatz und eine schnellere Reaktion, wenn es zu Problemen mit Wildtieren im Siedlungsbereich kommt.