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02.06.2022 - Stadt Lahr reagiert auf Unklarheiten bei einem Teil der Befragten Weitere Informationen zum Zensus 2022

Die Erhebungen für den Zensus 2022 kommen gut voran. Seit dem Start Mitte Mai sind jedoch bei einigen Bürgerinnen und Bürgern Unklarheiten aufgetreten – vor allem hinsichtlich der passenden Anlaufstelle.

Wofür ist die Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Lahr zuständig?

Die Erhebungsstelle der Stadt Lahr ist für die Haushaltebefragung zuständig. Für diese wurden etwa zehn bis 15 Prozent aller Lahrer Einwohnerinnen und Einwohner zufällig ausgewählt. Bei Fragen steht die Erhebungsstelle den auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter 07821/910-0770 oder per E-Mail an zensus@lahr.de erreichbar.

Müssen die auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger bei der Erhebungsstelle erscheinen?

Die Auskunftspflichtigen müssen die Erhebungsstelle nicht aufsuchen. Vielmehr kommen die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten für den ersten Teil der Haushaltebefragung zu ihnen nach Hause. Alle zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger haben zuvor ein Schreiben erhalten, mit dem der jeweilige Termin angekündigt wurde. Der zweite Teil der Befragung soll in erster Linie online stattfinden.

Sollten die Auskunftspflichtigen den angekündigten Termin nicht wahrnehmen können, so sollen sie ihre zuständige Erhebungsbeauftragte telefonisch kontaktieren. Den Namen, die Telefonnummer (0800er-Nummer) sowie die Erreichbarkeitszeiten sind auf dem Terminankündigungsschreiben zu finden. So kann ein neuer Termin vereinbart werden.  

Wie können Fehlermeldungen bei der Online-Beantwortung behoben werden?

Bei manchen Auskunftspflichtigen können aktuell Fehlermeldungen beim zweiten Teil der Haushaltebefragung auftreten. In vielen Fällen liegt dies an folgenden vier Fehlerquellen: Die Befragten sollten einen PC oder ein Laptop verwenden, kein Handy oder Tablet. Falls es mit einem Browser wie beispielsweise Firefox, Chrome, Edge, Opera, Safari Schwierigkeiten gibt, probieren Sie einen anderen der genannten Browser aus. Wer eine Seite neu laden möchte, klickt auf F5. Zudem sollten keine Ortsteile wie etwa „Lahr-Kuhbach“ angegeben werden, sondern nur „Lahr“.

Weiterhin gibt es Schwierigkeiten bei der Eingabe des Berufs. Dieser wird beim Absenden wieder entfernt, obwohl die Eingabe korrekt ist. Das Statistische Bundesamt arbeitet derzeit intensiv an einer Lösung. Sollte dieses Problem auftreten, werden die Auskunftspflichtigen geben, die Abgabe in wenigen Tagen noch einmal zu versuchen.

Wer hilft bei Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung?

Parallel zur Haushaltebefragung läuft die Gebäude- und Wohnungszählung. Hierfür hat das Statistische Landesamt Baden-Württemberg alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen separat und direkt angeschrieben. Es kann daher sein, dass manche Befragten zwei unterschiedliche Schreiben erhalten haben. Derzeit wenden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger auch bezüglich der Gebäude- und Wohnungszählung an die Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Lahr. Anlaufstelle hierfür ist aber das Statistische Landesamt Baden-Württemberg, telefonische Hotline: 0711/641 3333.