03.11.2021 - Einschränkungen vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen
Warnstufe bedeutet vielerorts 3G mit PCR-Test
Das Landesgesundheitsamt hat aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten die Warnstufe ausgesprochen, die vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen bedeutet.
3G mit PCR-Test
Bei folgenden städtischen Einrichtungen und öffentliche Veranstaltungen gilt die 3-G-Regel, geimpft, genesen oder getestet, bei der allerdings nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen, einen PCR-Test vorlegen müssen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Hallenbad
- Öffentliche Veranstaltungen laut § 10 CoronaVO wie Theater- und Konzertveranstaltungen
- Stadtmuseum
- Städtische Galerie
- Mediathek
- Musikschule
- Stadtmühle / Mehrgenerationenhaus
- Sporthallen
- Volkshochschule mit der Ausnahme von Sprach- und Integrationskursen, bei denen 3 G mit Schnelltest möglich ist.
Regelungen im Freien
Bei Einrichtungen und Veranstaltungen im Freien gilt 3 G, wobei ein Schnelltest für ungeimpfte und nicht genesene Personen ausreicht.
Das betrifft
- Sportstätten
- Stadtpark
- Stadtführungen
- Weihnachtsmärkte
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
Für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Schlachthof Jungend & Kultur und der Jugendsozialarbeit bleibt es bei der 3 G – Regelung mit Schnellstests für Schülerinnen und Schüler.
Die Maskenpflicht in Gebäuden und bei Nichteinhaltung des Mindestabstands bleibt bestehen. Beim Besuch des Bürgerbüros, der Rathäuser und der Ortsverwaltungen ist weiterhin eine medizinische Maske zu tragen.