27.04.2022 - Empfehlungen für den Besuch städtischer Gebäude und Veranstaltungen
Von der Maskenpflicht zur Freiwilligkeit
Die Stadt Lahr empfiehlt, beim Besuch städtischer Gebäude und Veranstaltungen eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Eine Maskenpflicht in Gebäuden der Stadt Lahr besteht ab sofort grundsätzlich nicht mehr. Sämtliche Zugangsbeschränkungen auf nachweislich geimpfte, genesene oder tagesaktuell negative Personen sind bereits Anfang April 2022 entfallen. Damit bleibt es bei den Empfehlungen gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen, zu einer ausreichenden Hygiene sowie zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen sowie bei Veranstaltungen.
„Das Infektionsgeschehen ist auch bei uns in Lahr rückläufig, und ich hoffe sehr, dass wir alle nach mehr als zwei Jahren im Zeichen der Corona-Pandemie endlich wieder einen möglichst unbeschwerten Sommer erleben“, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert. „Zugleich sollten wir aber mit der Situation nach wie vor nicht allzu leichtfertig umgehen. Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Verantwortung zu übernehmen und sich selbst zu schützen. Dabei helfen Masken, Hygiene, Mindestabstand und vor allem Impfungen.“
Die Empfehlungen gelten für das Bürgerbüro, die Rathäuser und Ortsverwaltungen ebenso wie für alle städtischen Einrichtungen – beispielsweise Mediathek, Stadtmuseum, Volkshochschule und Mehrgenerationenhaus – sowie für alle städtischen Veranstaltungen, etwa im Parktheater oder im Schlachthof.