08.03.2017 - Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann erläutert, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Kinder für ihre Eltern nach der Pflegereform zahlen müssen
Unterhalt für pflegebedürftige Eltern
Immer mehr Menschen werden älter und immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Die Finanzierung der Pflege erfolgt auch durch Unterhaltszahlungen der Kinder. Zum 01. Januar 2017 ist nun das neue Pflegerecht in Kraft getreten. Die Leistungen der Pflegeversicherung haben sich deutlich verändert. Welche Auswirkungen hat dies auf die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern? Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann erläutert am Dienstag, 14. März 2017, ab 19:00 Uhr, in der Volkshochschule Lahr unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Kinder im Pflegefall der Eltern zahlen müssen und gibt praktische Beispiele. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt beträgt 3,50 Euro, ermäßigt 2,50 Euro.
Jürgen Brinkmann ist seit 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig, davon mehr als 25 Jahre selbstständig. Mit dem Themenkreis "Recht und Pflege" beschäftigt er sich schwerpunktmäßig seit etwa zehn Jahren. Während dieser Zeit hat er zahlreiche Mandanten außergerichtlich beraten, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen entworfen sowie Betroffene in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten. Zudem referiert er bei unterschiedlichen Institutionen zu diesem Themenbereich. Insbesondere auch im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Vorsitzender von Haus & Grund Lahr wird er immer wieder mit der Fragestellung konfrontiert, was mit Immobilien passiert und wie sie für die Eigentümer gerettet werden können, wenn Pflegebedürftigkeit droht oder eintritt.
Weitere Informationen gibt es bei der Volkshochschule Lahr, Telefon 07821 / 918-0, E-Mail vhslahr@lahr.de oder im Internet unter www.vhs.lahr.de.