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21.08.2020 - Zuschuss für die Kastration von Katzen Unkontrollierte Vermehrung von Katzen eindämmen

In den vergangenen Jahren wurden der Stadt Lahr immer wieder Beschwerden vorgetragen, dass sich wild lebende Katzen unkontrolliert vermehren, Krankheiten übertragen und zum Teil auch eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.

Um dem Problem zu begegnen, hat der Gemeinderat für das Jahr 2019 Mittel für die Kastration von Katzen und Katern Lahrer Einwohner bereitgestellt. Auch 2020 hat das Gremium Gelder in Höhe von 2000 Euro für die Kastration von Katzen und Katern bewilligt.

Somit können in Lahr lebende Personen einen Zuschuss für die Kastration ihrer Katzen und Kater beantragen. Die Beantragung des Zuschusses ist für Katzen und Kater möglich, die in der Zeit von Anfang Januar bis zum 15. November 2020 kastriert wurden und noch werden. Für Katzen wird ein Zuschuss zur Kastration in Höhe von 40 Euro, für Kater ein Zuschuss von 20Euro an die Halter der Tiere ausbezahlt. .Zuschussanträge können bei der jeweiligen Ortsverwaltung oder dem Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr abgegeben werden. Um den Zuschuss zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag des Tierhalters erforderlich. Dem Antrag muss die Kastrationsrechnung, ein Bild der Katze sowie die Bankverbindung des Zuschussempfängers beigefügt werden.

Der Verfügungsrahmen für die Bezuschussung der Kastrationen in Höhe von 2000 Euro kann nicht überschritten werden kann. Es wird daher empfohlen, die Kastrationen und die Übersendung der Antragsunterlagen zeitnah durchzuführen, da sonst möglicherweise die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind und eine Bezuschussung nicht mehr erfolgen kann.