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21.07.2026 - Rissbildung erfordert aus Sicherheitsgründen Sperrung Umleitungen für gesperrte Bahnbrücke Rheinstraße

Plan der Umleitungsstrecke, wie im Text beschrieben
Quelle: Stadt Lahr
Aufgrund einer Rissbildung muss die Lahrer Bahnbrücke in der Rheinstraße ab sofort und bis auf Weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Die Umleitungen werden so schnell wie möglich ausgeschildert und angepasst.

Für den motorisierten Verkehr führt die Ausweichstrecke über die Bundesstraße 415 und die Raiffeisenstraße, für den Fuß- und Radverkehr über die Hursterhofbrücke südlich des Bahnhofs und gegenüber der Moschee am Kleingartenpark.

Bedingt durch die Sanierung der Bundesstraße 3 wird auf dieser Straße der aus nördlicher Richtung kommende Verkehr über den Hirschplatz in die Alte Rheinstraße, weiter über die Eisenbahnstraße und die Vogesenstraße zurück auf die Bundesstraße 3 geleitet. In der Eisenbahnstraße wird im Kurvenbereich ein Halteverbot eingerichtet.

Für den Verkehr auf der Bundesstraße 3 aus südlicher Richtung gilt die Umleitungsstrecke in umgekehrter Reihenfolge.

Die Stadtverwaltung appelliert eindringlich an Fußgängerinnen und Fußgänger, keinesfalls einen Weg über die Gleisanlagen zu suchen. Das kann zu lebensgefährlichen Situationen führen.

 

Auswirkungen auf den Busverkehr

Zu den Auswirkungen auf den Busverkehr steht die Stadt Lahr im Austausch mit der SWEG. Derzeit werden alle Buslinien in Lahr über die Bundesstraße 415 geführt. Dadurch kommt es zu erheblichen Verspätungen und teilweise auch zu Fahrtausfällen.

Auch der Schülerverkehr ist von den Einschränkungen betroffen. Die betroffenen Schulen wurden informiert. Seitens der SWEG wird eine Anpassung und Überplanung der Fahrpläne erforderlich sein.

 

Hintergrund:

Seit April 2026 wird die Bahnbrücke täglich auf Rissbildungen überwacht. Beim gestrigen Monitoring ist ein mehrere Zentimeter langer Riss entdeckt worden – an der Nordseite der Brücke, quer zur Fahrbahn und mittig über der Stütze, was ein statisches Problem nahelegt. Das Gutachten eines externen Fachbüros, das aufgrund der Ergebnisse einer Bauwerksprüfung im Frühjahr 2026 beauftragt worden war, führt hierzu eindeutig aus: Ist ein Riss jeglicher Art zu erkennen, ist dieser als Ankündigungsriss zu interpretieren und die Brücke sofort zu sperren.

Die Stadt Lahr hat bereits Kontakt zu einem spezialisierten Fachbüro für Spannbetonbrücken aufgenommen. Das weitere Vorgehen wird sich nach dessen Empfehlungen richten. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Stadtverwaltung darüber informieren.