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14.02.2020 - Neu: Online-Anmeldung Stadtranderholung: Sommerferien ohne Langeweile

Das Bild zeigt sechs Mädchen, die ihre strahlenden Gesichter in die Kamera halten. Das Mädchen ganz links macht das Victory-Zeichen. Die Dritte von rechts hat ein geschminktes Gesicht. Die Zweite von rechts reckt den rechten Daumen hoch.
Keine Langeweile bei den Stadtranderholungen
Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Lahr bietet in den Sommerferien die beliebten Stadtranderholungen auf dem Freizeithof Langenhard an. Die erste Freizeit findet von Montag, 03. bis Freitag, 14. August statt, die zweite dauert von Montag, 31. August bis Freitag, 11. September.

Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder aus Lahr, die eine Schule besuchen und bei Beginn der ersten Freizeit noch nicht älter als zwölf Jahre oder bei der zweiten Freizeit nicht älter als 14 Jahre sind. Das Teilnehmerentgelt beträgt 180,00 Euro für Kinder aus Lahr. Pro Freizeit gibt es 250 Plätze. Für die „Ältesten“ (13- bis 14-Jährige) wird auf der zweiten Stadtranderholung eine begrenzte Anzahl von 25 Plätzen angeboten.

Die Anmeldung zu den Stadtranderholungen erfolgt online von Montag, 23. März 2020, bis Freitag, 27. März 2020, über die Website www.lahr.de, die direkt zum Anmeldeportal führt. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden am Montag, 30. März 2020, unter den angemeldeten Kindern verlost. In diesem Jahr werden auch die Wartelistenplätze verlost. Die Teilnahmebestätigungen werden per E-Mail versandt.

Die Anmeldungen für Kinder mit Behinderung, die eine Einzelbetreuung benötigen, laufen direkt über das Büro der Offenen Hilfen der Lahrer Werkstätten, Tel.: 07821 / 909252.

Ab Montag, 01. Mai 2020, können auch Kinder von umliegenden Gemeinden für die zweite Stadtranderholung online angemeldet werden, sofern noch Plätze frei sind. Das Teilnehmerentgelt beträgt in diesem Falle 260,00 Euro. Die Kinder müssen dann an Bushaltestellen im Lahrer Stadtgebiet gebracht werden.

Einkommensschwache Familien haben die Möglichkeit einen Antrag auf Ermäßigung und Kostenübernahme beim Landratsamt Ortenaukreis zu stellen. Unter bestimmten Bedingungen kann nachrangig auch der LahrPass berücksichtigt werden. Auch für kinderreiche Familien gibt es eine Ermäßigung, wenn drei Kinder einer Familie teilnehmen.

Flyer mit weiteren Informationen werden ab Montag, 09. März, über die Lahrer Grund- und weiterführenden Schulen verteilt und liegen bei städtischen Einrichtungen aus.

Jugendliche, die gerne einmal in das Leben als Betreuer auf der Stadtranderholung hineinschnuppern wollen, können sich bereits jetzt über das Portal auf www.lahr.de anmelden. Auf Stadtranderholung 1 ist „Schnuppern als Betreuer“ ab 13 Jahren möglich, auf der zweiten Freizeit ab 15 Jahren.

Bei Fragen sowie für die Unterstützung bei der Anmeldung steht das Team des Kinder- und Jugendbüros in den Sprechzeiten gerne zur Verfügung. Diese sind immer dienstags und mittwochs von 08:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr.