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23.11.2017 - Gemeinderat beschließt Ausschreibungsmodalitäten und Verfahrensablauf Stadt Lahr schreibt die Stelle des/der Ersten Beigeordneten öffentlich zur Wiederbesetzung aus

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat sich am Montag, 20. November 2017, auf der Grundlage einer Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss mit der frühzeitigen Ausschreibung der Stelle des oder der Ersten Beigeordneten befasst. Die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung von Beigeordnetenstellen sowie deren Rechtsstellung sind in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg verankert. Diese geht davon aus, dass die Beigeordneten die leitenden Fachkräfte der Stadtverwaltung sind. Sie werden vom Gemeinderat unter Berücksichtigung ihrer fachlichen Gesamtqualifikation für die Bearbeitung festgelegter Aufgabengebiete in Form von Geschäftskreisen oder Dezernaten gewählt.

 

Für die Ausschreibung und Bestellung durch Wahl schreibt die Gemeindeordnung Baden-Württemberg Zeitvorgaben vor. Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden zur Vertretung des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin zwei hauptamtliche Beigeordnete bestellt. Sie führen, so in der Hauptsatzung festgelegt, die Amtsbezeichnung „Bürgermeister/in“. Der „Erste Bürgermeister“ oder die „Erste Bürgermeisterin“ ist die ständige allgemeine Stellvertretung des Oberbürgermeisters.

 

Ursächlich für die Befassung des Gemeinderates ist die, nach gesetzlich festgelegten acht Amtsjahren, am 31. Mai 2018 auslaufende erste Amtsperiode des Ersten Bürgermeisters Guido Schöneboom. Er wurde am 01. März 2010 durch Gemeinderatswahl bestellt und trat sein Amt als Beamter auf Zeit mit Wirkung ab

01. Juni 2010 an. Als Erster Bürgermeister ist ihm nach dem Dezernatsverteilungsplan der Stadtverwaltung Lahr das Dezernat zwei mit den Geschäftsbereichen Rechts- und Ordnungsamt, Kulturamt, Amt für außerschulische Bildung sowie das Amt für Soziales, Schulen und Sport zugeordnet.

 

Gemäß dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates vom 20. November 2017 wird die Stelle öffentlich und überregional ab 02. Dezember 2017 zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 14. Januar 2018. Nach einem mehrstufigen Vorauswahlverfahren ist am 19. März 2018 eine abschließende persönliche Vorstellung von Bewerbern und Bewerberinnen in öffentlicher Gemeinderatssitzung mit anschließender Bestellung durch Wahl vorgesehen. Die Stellenbesetzung erfolgt dann zum 01. Juni 2018. Der Erste Bürgermeister Guido Schöneboom als gegenwärtiger Stelleninhaber beabsichtigt, sich für eine zweite Amtsperiode zu bewerben.