Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

08.09.2026 - Stadt Lahr und die AGFK-BW rufen zum Schulstart zu besonderer Rücksichtnahme auf Sicher und selbstständig ins neue Schuljahr

Mit dem Beginn des neuen Schuljahrs am Montag, 14. September 2026, werden wieder viele Kinder und Jugendliche auf den Straßen in Lahr unterwegs sein. Besonders für Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist der Weg zur Schule noch ungewohnt. Die Stadt Lahr und die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) bitten deshalb alle Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit und ein rücksichtsvolles Miteinander.

Kinder nehmen den Straßenverkehr anders wahr als Erwachsene. Sie können Geschwindigkeiten und Entfernungen noch nicht zuverlässig einschätzen und lassen sich leichter ablenken. Außerdem werden sie aufgrund ihrer Körpergröße zwischen parkenden Fahrzeugen oft erst spät gesehen.

Die Stadt Lahr setzt kontinuierlich Maßnahmen um mit dem Ziel, die Schulwegsicherheit zu erhöhen. Ein Handlungsbereich sind Straßenquerungen. Bauliche Schutzeinrichtungen am Gehwegrand – sogenannte Gehwegnasen wie im Umfeld der Grundschule Langenwinkel –, Mittelinseln oder Fußgängerüberwege, wie kürzlich in der Gutleutstraße eingerichtet, schaffen sichere Wegeverbindungen. Darüber hinaus befasst sich die Verwaltung mit der Ordnung des ruhenden Verkehrs für gut nutzbare Gehwege und freie Sichtbeziehungen. Das Parken auf Gehwegen hat die Stadt Lahr bereits zum 1. Januar 2020 mit der Umsetzung eines umfangreichen Konzepts für das gesamte Stadtgebiet geregelt: Gehwegparken ist nur dort erlaubt, wo Stellplätze explizit markiert sind. Außerdem nutzt die Stadt Lahr die Möglichkeit der 2024 novellierten Straßenverkehrsordnung, an hochfrequentierten Schulwegen montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr Tempo 30 anzuordnen.

Die besten Sicherheitsvorkehrungen sind jedoch die gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr und ein Perspektivwechsel, der das Verständnis der Belange anderer Verkehrsteilnehmender ermöglicht. Insbesondere die ordnungsrechtlichen Maßnahmen wirken nur, wenn alle Verkehrsteilnehmende sie einhalten. So ist der Gehweg hauptsächlich den zu Fuß Gehenden vorbehalten. Radfahrende Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen den Gehweg benutzen, bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie es. Zudem darf eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren Kinder unter acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Ist ein Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ gekennzeichnet, ist das Fahren erlaubt, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Fahrzeuge dürfen den Gehweg nicht befahren, auch nicht an Engstellen zum Überholen oder Begegnen. Dies wird an vielen Stellen oft missachtet, beispielsweise in der Heidenburgstraße, der Moltkestraße, der Roonstraße oder der Bertha-von-Suttner-Allee.

Aufmerksamkeit und ein rücksichtsvolles Miteinander gelten insbesondere auch direkt vor den Schulen. Oft entscheiden sich Eltern dafür, ihre Kinder aus Sicherheitsgründen mit dem Auto zur Schule zu bringen. Durch diese „Elterntaxis“ wird aber die Verkehrssituation vor der Schule unübersichtlich und gefährdet die Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen. Wer Kinder mit dem Auto zur Schule bringt, sollte zumindest nicht unmittelbar vor dem Schuleingang halten oder wenden. Die Stadt Lahr hat deshalb bereits an einigen Stellen, etwa in der Kuhbacher Hauptstraße, der Hugo-Eckener-Straße und im Mauerweg, Elternhalte für den Hol- und Bringverkehr eingerichtet.

Während des kommenden Schuljahrs 2026/2027 wird die Stadt weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit umsetzen und den Beirat für Verkehrsangelegenheiten in der Sitzung am Donnerstag, 1. Oktober 2026, darüber informieren. Unter anderem ist die Einrichtung eines Elternhalts am Schlüssel zur Reduzierung des Hol- und Bringverkehrs der umliegenden Schulen vorgesehen. Zudem erfolgt noch im September der Baubeginn für die Umgestaltung des Rosenwegs. Die Planung sieht neben einem breiten Gehweg zwischen Rosenpark und Willy-Brandt-Straße auch einen Fußgängerüberweg zur bevorrechtigten Querung der Willy-Brandt-Straße vor.