Fünf Jahre liegt die Flutkatastrophe im Ahrtal zurück – ein Anlass, der die Gefahren von Hochwasser wieder stärker in das öffentliche Bewusstsein rückt.
Hochwasser treten zunehmend häufiger und heftiger auf. Seit einigen Jahren kommt es öfter zu sogenannten Starkregen – plötzlich auftretende, lokal begrenzte und massive Regenfälle, die hierzulande überall möglich sind. In ein bis zwei Stunden können dann mehr als 100 Liter je Quadratmeter fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise im Jahr fällt. Der genaue Ort und der Zeitpunkt sind schwer vorhersagbar. Während sich an einer Stelle der Niederschlag entlädt, muss es ein paar Kilometer weiter nicht einmal regnen.
Im Gegensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Starkregen auch unabhängig von Gewässern und engen Tälern auf. Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal. Bei heftigen Schauern können die Regenmassen nicht schnell genug versickern. Das Wasser fließt dann vor allem oberirdisch ab. Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man von sogenannten Sturzfluten. Diese weisen hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten nicht nur Häuser und Straßen, sondern erodieren entlang ihres Fließwegs auch Material wie Gehölz oder Sedimente, das die zerstörerische Kraft der Wassermassen verstärkt.
Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von potenziell Betroffenen und Kommunen. Nur so lassen sich Schäden vermeiden oder zumindest mindern.
Aufgabe der Kommune
Die Stadt Lahr organisiert die kommunale Gefahrenabwehr und Krisenvorsorge und wirkt mit Feuerwehr und weiteren Stellen bei der Ereignisbewältigung mit. Zuständige untere Katastrophenschutzbehörde ist jedoch der Ortenaukreis.
Monitoring und Kommunikation
Die Stadt beobachtet gemeinsam mit den zuständigen Stellen die Entwicklung von Wetterlagen sowie von relevanten Pegelständen, etwa an der Schutter im Bereich der Hochwasserrückhaltebecken Kuhbach und Wittelbach. Automatisierte Pegel an Sulzbach und Gereutertalbach können der Feuerwehr durch die ständige Besetzung zusätzliche Hinweise auf eine sich entwickelnde Lage geben. Sie stellen jedoch kein flächendeckendes Frühwarnsystem dar.
Bei einer konkreten Gefahrenlage erfolgt die Warnung abhängig von Art, Ausmaß und räumlicher Ausdehnung über verschiedene Warn- und Informationskanäle. Dazu können insbesondere amtliche Warnmeldungen über die Warn-App NINA, Cell Broadcast, die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdiensts und weitere Warnsysteme sowie Informationen über die städtischen Kommunikationskanäle gehören. Lautsprecherfahrzeuge können ergänzend und räumlich begrenzt eingesetzt werden.
Bauverbot und Schaffung von Retentionsräumen
Für Grundstücke, die in Flächen liegen, die bei einem HQ 100 überschwemmt werden, gilt grundsätzlich nach Paragraph 78 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz ein Bauverbot. Eine Bebauung ist nur mit einer wasserrechtlichen Genehmigung des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz möglich. Im Rahmen der Antragstellung ist nachzuweisen, dass und wie durch den Neubau verloren gehender Rückhalteraum vor der Realisierung des Bauvorhabens ausgeglichen wird. Das Bauvorhaben muss so errichtet werden, dass bei einem HQ 100 kein Schaden entsteht.
Die Stadt Lahr ist zudem bestrebt, im laufenden Geschäft Gewässerrandstreifen von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu erwerben. Damit erhält sie die Möglichkeit, sogenannte Retentionsräume zu schaffen – Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden und den Gewässern mehr Raum zur Ausbreitung bieten.
Kommunales Starkregenrisikomanagement
Um der Lahrer Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, sich über das Abflussverhalten bei Starkregen zu informieren, erarbeitet die Stadt derzeit ein kommunales Starkregenrisikomanagement. Aufgezeigt werden dabei im Gegensatz zu den Hochwassergefahrenkarten auch Überflutungsbereiche, die in den Hochwassergefahrenkarten nicht enthalten sind.
Dies liegt an der unterschiedlichen Herangehensweise der Berechnungsgrundlagen. Bei den Hochwassergefahrenkarten werden die Überschwemmungsbereiche, die immer im Zusammenhang mit einem Gewässer stehen, anhand von Abflussdaten aus Pegelmessungen gewonnen. Beim kommunalen Starkregenrisikomanagement hingegen werden Gefahrenkarten erstellt, bei denen ein Niederschlagsereignis über das gesamte Einzugsgebiet verteilt wird. Somit werden auch bei höherliegenden Bereichen, bei denen die Hochwassergefahrenkarten keine Gefährdung erkennen lassen, Flächen aufgezeigt, die von Überflutungen betroffen sind.
Nach Fertigstellung der Gefahrenkarten werden diese den Einwohnerinnen und Einwohnern zur Einsichtnahme und Überprüfung der eigenen Betroffenheit zur Verfügung gestellt.
Gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge
Die Pflicht zur privaten Eigenvorsorge umfasst Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall.
Extreme Hochwasser sind in Lahr und den Stadtteilen unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Ein solches Szenario würde unter anderem bedeuten, dass Schutzbauwerke wie die Rückhaltebecken in Wittelbach oder Kuhbach versagen. Auch technische Störungen, Verstopfungen oder eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit können zu zusätzlichen Überflutungen führen. Es gibt jedoch auch Modellrechnungen für Ereignisse, die statistisch mit einer gewissen Regelmäßigkeit erwartbar sind. Beispielsweise bezeichnet ein HQ100 ein Hochwasser, das statistisch mit einer Wahrscheinlichkeit von einem Prozent pro Jahr erreicht oder überschritten wird.
Es ist deshalb wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hochwasser und Überflutungen infolge von Starkregenereignissen jeden und jede treffen können. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Gewässers befindet, besteht dennoch das Risiko, Schaden durch Folgen von Starkregenereignissen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt daher, dass laut Paragraph 5 Absatz 2 jede Person, die von einem Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte deshalb anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit das eigene Haus beziehungsweise die eigene Wohnung gefährdet ist. Die Karten zeigen auf, welche Flächen wie oft von Hochwasser betroffen sind und wie hoch das Wasser bei dem jeweiligen Hochwasserszenario steht. Die Karten können unter anderem im interaktiven Dienst Umwelt-Daten und -Karten Online der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg eingesehen werden – erreichbar beispielsweise über die Website der Stadt Lahr: https://www.lahr.de/gewaesser.50609.htm
Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er oder sie glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune und diese hätte schon in ausreichendem Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte bedenken: Bei Extremereignissen von nicht planbaren Ausmaßen, Dammbrüchen, Verstopfungen von Durchlässen und damit einhergehenden Überflutungen ist ein absoluter Schutz nicht möglich. Deshalb ist es ratsam zu prüfen, ob die bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden abdeckt. Wenn nicht, kann eine ergänzende Elementarschadensversicherung diese Lücke schließen.
Maßnahmen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie für Mieterinnen und Mieter
- Begrenzen Sie den Wasserzufluss und schaffen Sie aktiv Versickerungsmöglichkeiten: Achten Sie darauf, Flächen zu entsiegeln und zu bepflanzen, Regenwasser mittels Zisternen zu nutzen sowie Gartenmauern und Rückhaltebecken zu bauen beziehungsweise zu erhöhen. Bedenken Sie, dass das Wasser gemäß Paragraph 37 Wasserhaushaltsgesetz und Paragraph 1 Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg nicht zum Nachteil der Nachbarinnen und Nachbarn ab- oder umgeleitet werden darf.
- Sorgen Sie vor, um den Wassereintritt zu vermeiden. Bauen Sie Rückstauklappen beziehungsweise Hebeanlagen ein, um den Rückstau durch den Abwasserkanal ins Gebäude zu unterbinden beziehungsweise um das Abwasser in den Kanal zu befördern. Informieren Sie sich hierzu bei einem zuständigen Fachbetrieb der Sanitär-Heizung-Klima-Innung. Achten Sie auf wasserunempfindliche Baustoffe und prüfen Sie horizontale und vertikale Wandabdichtungen.
- Sichern Sie sich finanziell durch eine Elementarversicherung ab. Schäden durch Hochwasser und Starkregen sind nicht automatisch in Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung inbegriffen. Achten Sie darauf, ob witterungsbedingte Schäden, beispielsweise durch Regen, und Schäden durch ausufernde Gewässer mitversichert sind.
- Legen Sie sich eine Grundausrüstung für den Katastrophenfall zu. Eine Checkliste für den Notfallrucksack finden Sie auf der Internetplattform zum Hochwasserrisikomanagement des Landes Baden-Württemberg.
- Erstellen Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan. Sprechen Sie sich mit Nachbarinnen und Nachbarn ab, falls Sie arbeits- oder urlaubsbedingt nicht vor Ort sind.
- Dokumentieren Sie vorab Ihr intaktes Eigentum für die Schadensanzeige nach dem Ereignis.
- Schalten Sie den Strom für gefährdete Gebäudeteile ab und sichern Sie Chemikalien, Gifte, Ihre Heizungsanlage und Ihren Öltank, sofern es gefahrlos möglich ist. Bereits überflutete Räume dürfen hierfür nicht betreten werden.
Maßnahmen für Unternehmerinnen und Unternehmer
- Prüfen Sie den Schutz Ihres Betriebsgeländes und welche Gefahren für Ihren Betrieb drohen – beispielsweise der Ausfall der Energieversorgung.
- Richten Sie technische Schutzvorrichtungen ein, um Ihr Gebäude sowie Maschinen und Betriebsmittel zu sichern.
- Prüfen Sie, welche Gefahren von Ihrem Betrieb ausgehen könnten, etwa aufgrund der Lagerung von Chemikalien.
- Erstellen Sie einen betriebsbezogenen Notfall- und Krisenmanagementplan und führen Sie regelmäßige Notfallübungen durch. Bestimmen Sie vorab die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Betrieb, beispielsweise für die Dokumentation des Schadens oder das rechtzeitige Wegfahren des Fuhrparks. Klären Sie die Entscheidungswege.
- Klären Sie vorab etwaige Haftungsfragen und prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge sowie finanzielle Rücklagen für den Schaden durch Hochwasser und Starkregen und einen etwaigen Betriebsausfall.
Weitere Informationen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat eine Website eingerichtet, die viele praktische Informationen zur Vorsorge und zum richtigen Verhalten bei Extremwetterereignissen wie beispielsweise Starkregen beinhaltet. Weiterführende Informationen findet die Bevölkerung auch im städtischen Internetangebot unter dem Stichwort Gewässer.