22.11.2024 - Räumpflicht auf Gehwegen und Fahrbahnrändern
Rutschgefahr durch Laub und Eis
Mit dem Herbstlaub kommt auch die Verantwortung für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Anwohnerinnen und Anwohner in Lahr, die Gehwege und Fahrbahnränder regelmäßig von Laub zu befreien.
Durch ihre Mithilfe bei der Laubbeseitigung leisten die Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag, um die Gehwege sicher und begehbar zu halten und eine saubere Umgebung für alle zu gewährleisten.
Die Streu- und Räumpflichtsatzung der Stadt Lahr legt fest, dass Anliegerinnen und Anlieger durch Räumen und Bestreuen mit abstumpfendem Material – kein Salz – dafür sorgen müssen, dass Gehwege vor ihrem Grundstück sicher begehbar bleiben und Rutschgefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger minimiert werden.
Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr räumt die verkehrswichtigen Straßen und Plätze in Lahr. Vor dem eigenen Grundstück ist aber die Straßenanliegerin beziehungsweise der Straßenanlieger zuständig. Weitere Informationen liefert der Umwelttipp „Rutschgefahr bei Eis und Schnee“ auf der Website der Stadt Lahr.
Das Herbstlaub muss nicht in der Restmülltonne entsorgt werden – es ist nämlich Winternahrung für Tiere und gut für Pflanzen und Boden, wie ebenfalls bei den Umwelttipps auf der Website der Stadt Lahr nachzulesen ist.
Sollten das Laub und andere Gartenabfälle doch anderweitig entsorgt werden, haben die Bürgerinnen und Bürgern in Lahr hierfür mehrere Optionen. Für größere Mengen an Grünschnitt steht der Wertstoff- und Recyclinghof der Förster Entsorgung GmbH in der Archimedesstraße 15 zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit zur Entsorgung bietet die Kompostierungsanlage der Förster Entsorgung GmbH im Limbruchweg 22. Außerdem gibt es für Grünabfälle Abholtermine, die im jährlichen Abfuhrkalender sowie auf der Website der Stadt Lahr veröffentlicht werden.