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30.10.2019 - Vortrag mit Jürgen Brinkmann in der Volkshochschule Patientenverfügung - Betreuungsvollmacht – Vorsorgevollmacht

Zu einem Vortrag über die Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht lädt die Volkshochschule Lahr am Mittwoch, 06. November 2019, ab 19:00 Uhr, in die Kaiserstraße 41, Haus zum Pflug, ein. Der Eintritt beträgt 3,50 Euro, ermäßigt 2,50 Euro.

In einem Krankheits- und noch mehr in einem Unglücksfall läuft häufig eine ganze Maschinerie an ärztlichen Maßnahmen an. Kann ich selbst bestimmen, welche Maßnahmen Ärzte und Pfleger durchführen sollen und welche nicht? Was sollte passieren, wenn ich im Koma liege? Sollen lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden, wenn der Tod naht? Künstliche Ernährung? Wie sieht es mit der Schmerzbehandlung aus? Diese Entscheidungen können mit Hilfe einer Patientenverfügung im Vorfeld festgelegt werden. Die neuen Vorschriften sollten dabei beachtet werden. Das zweite Thema an diesem Abend ist die Frage, wer entscheidet, wenn man durch Krankheit oder Alter nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln? Für welche Fälle kann und sollte man Vorsorge treffen? Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung bieten Möglichkeiten, diese Fälle rechtlich zu regeln.

Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann informiert über die Unterschiede von Betreuungs- und Vorsorgevollmacht. Interessierte erhalten Hinweise auf die Vorgehensweise beim Verfassen einer Patientenverfügung sowie einer Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht. Auch auf die Abgrenzung zur rechtlichen Betreuung wird eingegangen.

Weitere Informationen bei der Volkshochschule Lahr, Tel.: 07821 / 918-0, E-Mail: vhslahr@lahr.de oder im Internet unter www.vhs.lahr.de.