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Offenlage zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

Plan
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Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. Juli 2026 den Entwurf der

11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr – Kippenheim

gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich:

Stadt Lahr
Bereich
KLINIKUM, Stadtteil Langenwinkel

und beinhaltet die Umwidmung von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche Klinik, Verkehrsfläche und öffentliche Grünfläche (Fläche ca. 13,4 ha). Der Änderungsbereich ist im nachfolgenden Plan unmaßstäblich dargestellt:

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. Alle maßgeblichen Unterlagen sind am Ende dieser Seite auch als Download verfügbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung vom 22. Mai 2026 einschließlich Umweltbericht vom 22. Mai 2026 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (insbesondere die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, weitere Fachgutachtung und Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung) in der Zeit vom

20. Juli 2026 bis einschließlich 11. September 2026
veröffentlicht.

Ebenso im Internet unter
www.kippenheim.de/verwaltung-politik/ausschreibungen-und-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen

Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald, während den genannten Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:
Mo - Mi und Fr:  8:30 - 12:30 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Ebenso können sie eingesehen werden bei der Gemeinde Kippenheim, Bauamt, Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim.

Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr

Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten werden ausgelegt:

1. Umweltbericht zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans KLINIKUM des Büros bhm Planungsgesellschaft mbH (Stand: 22.05.2026) 
Hinweis: Der Umweltbericht wurde separat für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung erstellt und bewegt sich in seiner Darstellungsschärfe im Maßstab der vorbereitenden Bauleitplanung.

2. Fachbeitrag Artenschutz, hier: zum planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan B 415 / ANBINDUNG KLINIKUM des Büros bhm Planungsgesellschaft mbH (Stand: 12.06.2026)

3. Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von dem Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) sowie der Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung (erstellt durch das Büro bhm Planungsgesellschaft mbH und der Stadt Lahr vom 12.02.2026) im Zusammenhang mit der Herstellung des Anschlusses des neuen Ortenau Klinikums in Lahr an die B 415, erteilt durch die Abteilung Umwelt (hier: Obere Naturschutzbehörde) des Regierungspräsidiums Freiburg am 19.03.2026, einschließlich Nebenbestimmungen zu den CEF- und FCS- Maßnahmen, Monitoring, etc.

4. Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung für den neuen Klinikstandort in Lahr, Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine+Jud (Stand: 19. Oktober 2023) zur Ermittlung der Realisierbarkeit eines Klinikums auf der Fläche der 11. Änderung des Flächennutzungsplans KLINIKUM im Rahmen der Standortauswahl unter Betrachtung der verschiedenen Lärmquellen und Lärmarten (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeit- und Sportlärm), welche aus dem räumlichen Umfeld auf die Nutzungen auf dem Klinik-Campus zukünftig einwirken werden.

5. Protokoll des Scoping-Termins zum neuen Klinik-Standort am südwestlichen Stadteingang vom 19.09.2023

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene, umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Regierungspräsidium Freiburg, Forstdirektion (Referat 83) vom 18.07.2024,
  • Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit vom 31.07.2024
  • Landesnaturschutzverband BW vom 04.08.2024
  • Regionalverband Südlicher Oberrhein vom 06.08.2024
  • IHK Südlicher Oberrhein vom 07.08.2024, insbesondere: Kompaktierung der Parkierung (Stapelung), Vorlage Standortalternativenprüfung, Erfolgreicher Nachweis Schallschutz
  • Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 02.08.2024
  • NABU Ortsgruppe Lahr vom 17.08.2024
  • Schützenverein Langenwinkel e.V. vom 24.08.2024
  • Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege vom 13.08.2024
  • Landratsamt des Ortenaukreises, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024 der Ämter für Landwirtschaft, für Waldwirtschaft, für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht, für Umweltschutz, für Wasserwirtschaft und Bodenschutz
  • BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024
  • Regierungspräsidium Freiburg, Referat Raumordnung vom 13.09.2024,
  • Zwei Einwendungen aus der Bürgerschaft

Die nachfolgenden Unterlagen liegen bislang nur als Vorentwürfe vor und werden im Rahmen der Veröffentlichung der Bebauungspläne KLINIKUM und B 415 / ANBINDUNG KLINIKUM ausgelegt; für das Flächennutzungsplanverfahren werden sie von der Gemeinde als nicht relevant eingestuft und daher nicht veröffentlicht:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan B 415 / ANBINDUNG KLINIKUM (bhm Planungsgesellschaft mbH) vom 01.06.2026
  • Maßnahmenkonzept Artenschutz zum Bebauungsplan B 415 / ANBINDUNG KLINIKUM (bhm Planungsgesellschaft mbH) vom 26.01.2026
  • Schalltechnische Untersuchung zum Neubau eines Knotenpunkts zur Anbindung des Neubaus Ortenauklinikum in Lahr (Heine+Jud) vom 07.04.2026
  • VORENTWURF: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan KLINIKUM in Lahr (Heine+Jud), Stand: 30.06.2026
  • Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung Friedhofweg, Neubau Ortenau Klinikum, Lahr/Schwarzwald-Langenwinkel (Luftbild Auswertung GmbH, beauftragt durch Ortenau Klinikum gKAöR) vom 26.01.2024
  • Bebauungsplan KLINIKUM, Erstellung wasserwirtschaftliches Fachgutachten zur Behandlung von Themen des Hochwasserschutzes (Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Baden-Baden) vom 26.06.2026
  • VORENTWURF: Klinikneubau der Ortenau Klinikum gKAör: Gutachten zu den Geruchs- und Staubimmissionen auf einem potenziellen Baugrundstück (iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, beauftragt durch Ortenau Klinikum gKAöR), Stand: 25.06.2024
  • Neubau Ortenau-Klinikum Lahr – Ergebnisse der geohydrologischen Untersuchung (Joswig Ingenieure, beauftragt durch Ortenau Klinikum gKAöR) vom 24.01.2025
  • Asphalt- und Bodenuntersuchungen Bereich B 415 (BPI, Herbolzheim), vom 17.02.2026
  • Geotechnisches und Umwelttechnisches Gutachten Bereich Klinikum (GHJ, Karlsruhe) vom 18.10.2024
  • Magnetische Prospektion Lahr/Schwarzwald "Neubau Klinikum" zu archäologischen Bodenfunden (ArchaeoTask GmbH) vom 01.10.2025
  • Natura2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Neubau Ortenau Klinikum Lahr“ (bhm Planungsgesellschaft mbH) vom 17.05.2024
  • Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope) für den Eingriff in die geschützten Offenlandbiotope „Feldhecken“ im Bebauungsplan KLINIKUM (bhm Planungsgesellschaft mbH) vom 11.06.2026
  • Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope) für den Eingriff in die geschützten Offenlandbiotope „Feldhecken“ im Bebauungsplan B 415 / ANBINDUNG KLINIKUM (bhm Planungsgesellschaft mbH) vom 11.06.2026
     

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind – auch über die vorgenannten hinaus – verfügbar:

Art der umweltbezogenen Information

Fundstelle

Schutzgut Mensch

Umweltbericht

- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose

Umweltbericht

- Erholung

Umweltbericht

- Menschliche Gesundheit

Umweltbericht

- Geruchs- und Staubimmissionen

Protokoll des Scoping-Termins

- Lärm allgemein

Protokoll des Scoping-Termins; IHK Südlicher Oberrhein vom 07.08.2024

- Betrachtung der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeit- und Sportlärm)

Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung für den neuen Klinikstandort in Lahr (Stand: 19.10.2023)

- Berücksichtigung Emissionen der Sportschützen im Schallgutachten (Schutzgut Mensch)

Schützenverein Langenwinkel e.V. vom 24.08.2024

- Berücksichtigung Schallemissionen aus dem Plangebiet (einschließlich Verkehr) auf schutzwürdige Umgebungsnutzungen

Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung für den neuen Klinikstandort in Lahr (Stand: 19.10.2023)

- Schallschutz für Mitarbeitendenwohnungen und Stadtteil Langenwinkel (v. a. Bauphase)

LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024; Zwei Einwendungen aus der Bürgerschaft

- Flugsicherheit

Protokoll des Scoping-Termins

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit vom 31.07.2024

- Waldabstand

Regierungspräsidium Freiburg, Forstdirektion (Referat 83) vom 18.07.2024; LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024

- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen

 

Umweltbericht

Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope

Umweltbericht

- Zu geschützten Gebieten (auch gesetzlich geschützte Biotope)

Umweltbericht

- Zum Biotopverbund

NABU Ortsgruppe Lahr vom 17.08.2024; LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024

Umweltberichte

- Gesetzlich geschützte Biotope

LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024

- Zur Biologischen Vielfalt

Umweltbericht

- Zu Vorkommen von Arten – artenschutzrechtliche Prüfung auf Ebene der Bebauungspläne, folgende Artengruppen bzw. Arten wurden festgestellt:

  • Brutvögel
  • Haselmaus
  • Fledermäuse
  • Zauneidechse
  • Tagfalter (Großer Feuerfalter, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling)

- Angaben zu allen prüfrelevanten Arten

- Prüfung der Verbotstatbestände (Artenschutz) / Konfliktbewertung (Naturschutz)

- Nicht nachgewiesene bzw. nicht betroffene Artengruppen:

  • Mollusken (u.a. Kleine Bachmuschel), Krebse und Spinnentiere, Libellen, Heuschrecken, Fische und Rundmäuler, Amphibien und Pflanzen sowie in der nachfolgenden Aufzählung zu betroffenen Arten nicht genannte Mitglieder der Artengruppen Säugetiere, Reptilien und Schmetterlinge

- Bei Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben ist nach dem Fachbeitrag das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht zu erwarten. Ausschließlich im Fall des Dunklen Wiesenknopfameisenbläuling bestehen weiterhin leichte Prognoseunsicherheiten aufgrund der hohen Komplexität der Umsiedlung dieser mit einer Pflanze und Ameise symbiotisch lebenden Art und dem Erfolg von CEF-Maßnahmen. Deshalb wurde hier, um auch die Durchführung räumlich und zeitlich stärker entkoppelter FCS-Maßnahmen zu ermöglichen, eine artschutzrechtliche Ausnahme beantragt und erteilt.

Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz Bebauungsplan
B 415 (Stand 12.06.2026), Artenschutzrechtliche Ausnahme sowie Antrag (nur zum Dunklen Wiesenknopfameisenbläuling)

- Multifunktionalen Ausgleichsmaßnahme mit Feuchtlandbiotopen entlang Scheidgraben, Muserebach bis Schutterentlastungskanal (Ebene Flächennutzungsplan);

NABU Ortsgruppe Lahr vom 17.08.2024

- Maßnahmen gegen Vogelschlag

LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024

- Maßnahmen für Dach- und Fassadenbegrünung

LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024;

BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024

- Maßnahmen zur Beleuchtung

LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024

- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen

Umweltbericht

Schutzgut Fläche und Boden

Umweltbericht, Protokoll des Scoping-Termins

- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose

Umweltbericht

- Zum Flächenverbrauch einschließlich durch Folgewirkungen, Anregungen zum schonenden Umgang (z. B. Stapelung der Parkierung)

Landesnaturschutzverband BW vom 04.08.2024; Regionalverband Südlicher Oberrhein vom 06.08.2024;
IHK Südlicher Oberrhein vom 07.08.2024;

BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024;
Regierungspräsidium Freiburg, Referat Raumordnung vom 13.09.2024

- Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen

Landesnaturschutzverband BW vom 04.08.2024;

BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024

- Nutzung landwirtschaftlicher Flächen

LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024

- Zu Altlasten und Bodenschutz

LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024

Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung vom 26.01.2024

- Zu Geotechnik / Geologie

- Zum Baugrund, Geologie, Hydrologie und Lage randlich zu Rohstoffvorkommen quartärzeitlicher Kiese und Sande

Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 02.08.2024

- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen

 

Umweltbericht

Schutzgut Wasser

Umweltbericht

- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose

Umweltbericht

- Hochwasser

Umweltbericht, Protokoll des Scoping-Termins;
NABU Ortsgruppe Lahr vom 17.08.2024;

BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024

- Nutzung von Niederschlagswasser

BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024

- Zum Grundwasserschutz

LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024

- Zum Oberflächengewässer

LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024

- Zu Abwasserbeseitigung

LRA Ortenaukreis, Gesamtstellungnahme vom 30.08.2024

- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen

 

Umweltbericht

Schutzgut Luft / Klima

Umweltbericht

- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose

Umweltbericht

- Klima und Klimawandel

Protokoll des Scoping-Termins

- Klimafreundliche Mobilität

BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024

- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen

Umweltbericht

Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbericht

- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose

Umweltbericht

- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen

Umweltbericht

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht

- Schutzgutbetrachtung und Wirkungsprognose

Umweltbericht

- dringende Empfehlung der sachgerechten Untersuchung auf archäologische Bodendenkmäler – Fläche bisher nicht geprüft, jedoch im räumlichen Kontext von Bodendenkmälern (Schutzgut Kulturgüter)

Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege vom 13.08.2024

- Zu Vermeidungs-, Verminderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen

Umweltbericht

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Umweltbericht

Standortalternativenprüfung

Umweltbericht,

Antrag auf Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
IHK Südlicher Oberrhein vom 07.08.2024;
NABU Ortsgruppe Lahr vom 17.08.2024;
BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024

- Nullvariante (kein Neubau)

BUND Ortsgruppe Lahr vom 30.08.2024

Schwere Unfälle und Katastrophen

Umweltbericht

Grenzüberschreitende Auswirkungen

Umweltbericht

 

 

VORENTWURF: Diese Unterlagen liegen bislang nur als Zwischen- bzw. Arbeitsstände vor und werden im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplans ausgelegt; für das Flächennutzungsplanverfahren werden sie von der Gemeinde als nicht relevant eingestuft.

Die Darlegung der in der Tabelle aufgeführten Fundstellen der Umweltinformationen ist nicht abschließend, hingewiesen wird auf die Primärquellen für das Flächennutzungsplanverfahren.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist entweder per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de, postalisch an Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald oder persönlich während der Öffnungszeiten im Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt eingereicht werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Stellungnahmen zu Protokoll gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Abwägungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Stadt Lahr, 18. Juli 2026                                      

Stadt Lahr für die
vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Lahr - Kippenheim

 

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910 -06 81
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de