Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Februar 2026 die Offenlage für den
Bebauungsplan Hochstrasse
mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan eingezeichnet.
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen. Alle maßgeblichen Unterlagen sind am Ende dieser Seite auch als Download verfügbar.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Bestandsplan mit Geltungsbereich, Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, Gestaltungsplan, Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung, Artenschutzrechtliche Prüfung + Plausibilisierung (GÖG), die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Relevanzprüfung (faktorgrün) und das Fachgutachten Fledermäuse (FrInaT) in der Zeit vom
2. März 2026 bis einschließlich 2. April 2026
veröffentlicht.
Texte von DIN-Normen können aus urheberschutzrechtlichen Gründen nicht auf der Homepage der Stadt Lahr veröffentlicht werden.
Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum im Flur des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald, während den genannten Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
Mo - Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher nicht durchgeführt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Untersuchungen:
- Artenschutzrechtliche Prüfung von GÖG – Gruppe für ökologische Gutachten (Stand Oktober 2025) umfasst Flst.-Nr. 1241, 1242, 1147 und 1146 (konkretes Bauvorhaben im Bereich A)
- Aussagen zu Auswirkungen auf Fledermäuse und Vögel, sowie zu Vermeidungs-, Minimierungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.
- Spezielle artenschutzrechtliche Relevanzprüfung von faktorgrün (Stand 20.06.2023) umfasst Flst.-Nr. 1164 und 1153/3 (Angebotsplanung für Bereich B)
- Aussagen zum Habitatpotenzial für planungsrelevante Vögel, Reptilien, Fledermäuse und Totholzkäfer sowie zur Durchführung von vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfungen im Vorfeld künftiger baulicher Tätigkeiten.
- Fachgutachten Fledermäuse von FrInat – Freiburger Institut für angewandte Tierökologie (Stand 24.11.2023/Konkretisierung 30.10.2025) umfasst gesamten Geltungsbereich
- Ermittlung der tatsächlichen Anzahl der betroffenen Tiere sowie der tatsächlichen Lebensraumfunktion (Jagdhabitat und/oder Flugkorridor) im gesamten Planungsgebiet und Bewertung der artenschutzrechtlichen Tatbestände der Störung und der Schädigung von Fortpflanzungsstätten der Wimper- und Zwergfledermaus sowie einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets (die Wimperfledermaus betreffend).
- Verkehrstechnische Stellungnahme von KARAJAN Ingenieure (Stand 04.07.2023)
- Ermittlung und Bewertung der bestehenden und zukünftigen Verkehrsbelastung
Zu allen Schutzgütern liegen Bestandsdarstellung und -bewertung sowie die Darstellung der Auswirkungen der Planung vor und es sind Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen benannt.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist entweder per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de, postalisch an Stadt Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald oder persönlich während der Öffnungszeiten im Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt eingereicht werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Stellungnahmen zu Protokoll gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei dem Abwägungsbeschluss über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Abwägungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Stadt Lahr, 28. Februar 2026
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon: 07821/910 -06 81
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de