Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 27. Februar 2023, einen geänderten Aufstellungsbeschluss mit neuem Geltungsbereich und neuer Planbezeichnung sowie die Offenlage für den Bebauungsplan
Friedhof Kuhbach
beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan, die Begründung und der Umweltbericht in der Zeit vom
14. März 2023 bis einschließlich 21. April 2023
werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Offenlage Bebauungsplan Friedhof Kuhbach veröffentlicht. Auch die digitale Fassung der Bekanntmachung kann hierüber eingesehen werden. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum elektronischen Abruf.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht von Kunz GaLaPlan (Stand 08.12.2022) insbesondere mit Aussagen zu Artenschutz, Umweltauswirkungen und Eingriffs-/ Ausgleichsregelung.
Zu allen Schutzgütern liegen Bestandsdarstellung und -bewertung sowie die Darstellung der Auswirkungen der Planung vor und es sind Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen benannt.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren und Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Stadt Lahr, 4. März 2023
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de