Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Dezember 2022 die Aufstellung und die Offenlage für den Bebauungsplan
Albert-Förderer-Straße, erste Änderung
mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und den planungsrechtlichen Festsetzungen, sowie der Bestandsplan, der Gestaltungsplan, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung, die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, die artenschutzrechtliche Kartierungen in der Zeit vom
4. Januar 2023 bis einschließlich 10. Februar 2023
werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes, zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Offenlage Bebauungsplan Albert-Förderer-Straße, erste Änderung veröffentlicht. Auch die digitale Fassung der Bekanntmachung kann hierüber eingesehen werden. Unter „Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken“ finden Sie die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum elektronischen Abruf.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung von Kunz GalaPlan (Stand: 12. März 2021) insbesondere mit Aussagen zu den Tierarten Reptilien, Vögel, Fledermäuse.
- Artenschutzrechtliche Kartierungen von Kunz GalaPlan (Stand: 23. Dezember 2021) insbesondere mit Aussagen zu den Tierarten Reptilien, Vögel, Fledermäuse.
- Prüfung der Umweltbelange in der Begründung zum Bebauungsplan
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher nicht durchgeführt.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Offenlegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Stadt Lahr, 24. Dezember 2022
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 910-0681
Fax: 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de