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23.12.2021 - Weihnachten, Jahreswechsel und Heilige Drei Könige Öffnungszeiten und Kursangebote des Lahrer Hallenbads

Hallenbad Lahr
Hallenbad Lahr
Quelle: Stadt Lahr
Das Lahrer Hallenbad ist während der Weihnachtsfeiertage vom Freitag, 24. Dezember, bis einschließlich Montag, 27. Dezember, sowie zum Jahreswechsel vom Freitag, 31. Dezember, bis einschließlich Montag, 3. Januar 2022, geschlossen. 

 

An allen anderen Tagen ist das Hallenbad zu den üblichen Zeiten geöffnet: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 21 Uhr, Mittwoch von 7 bis 21 Uhr, Samstag und Sonntag sowie am Donnerstag, 6. Januar 2022 (Heilige Drei Könige), von 9 bis 18 Uhr. Montags findet kein öffentlicher Badebetrieb statt.

Ausgeglichenes Ganzkörpertraining durch Aquafitness und Schwimmkurse für Erwachsene

Fit in das neue Jahr – mit diesem Motto starten ab Dienstag, 11. Januar, Aaquafitness Kurse. Sie finden jeweils dienstags, donnerstags und freitags von 18.30 bis 19.15 Uhr statt. Ein Kurs umfasst zehn Kursabende und kostet 80 Euro.

Wer jetzt schwimmen lernen möchte, hat nun die Gelegenheit, an einem Schwimmkurs teilzunehmen, der speziell auf die Belange von Erwachsenen und Jugendlichen ausgerichtet ist. Der Kurs startet am Samstag, 15. Januar, und findet dann immer samstags ab 17.45 Uhr, außerhalb des öffentlichen Badebetriebes, statt. Der Kurs umfasst zehn Kursabende und kostet 100 Euro. 

Anmeldungen und Infos gibt es an der Kasse im Hallenbad oder unter Telefon 07821 / 919 650.

Es gelten die Regeln der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. In der momentanen Alarmstufe II sind das die sogenannten 2G+: Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren müssen nachweislich genesen oder vollständig geimpft sein. Sie benötigen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnell- oder PCR-Test, falls sie nicht geboostert sind oder falls ihre letzte erforderliche Einzelimpfung oder Infektion länger als sechs Monate zurückliegt. Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren gelten in den Schulferien die 3G: Sie müssen nachweislich genesen oder vollständig geimpft sein oder einen aktuellen, negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Ein Schülerausweis ist in der Ferienzeit als Testnachweis nicht ausreichend. Kinder im Vorschulalter benötigen keine Nachweise.

Die pandemische Lage ist dynamisch, die Regeln können sich kurzfristig ändern. Die Gäste werden gebeten, sich am Besuchstag über die aktuell gültigen Regeln zu informieren.

Besucherinnen und Besucher müssen einen Meldenachweis für den Fall einer erforderlichen Kontaktnachverfolgung ausfüllen. Es gelten die Maskenpflicht bis zu den Umkleiden sowie die üblichen Hygienemaßnahmen wie Abstandsgebot und Händedesinfektion.