1. Überwachung im Bereich Baurecht
a) Probleme bei der Bauüberwachung
• Nachträgliche bauliche Veränderungen und Umnutzungen
sind der Baurechtsbehörde oft nicht bekannt
• Die Erfüllung von Grünauflagen und die Gestaltung der Außenanlagen erfolgt erst nach Nutzungsaufnahme und damit nach Abnahme.
• Im Kenntnisgabeverfahren/vereinfachten Verfahren werden viele Aspekte nicht geprüft. Die Planverfasser und Bauleiter nehmen ihre dadurch erhöhte Verantwortung nicht immer wahr
• teilw. nur mit hohem Aufwand zu kontrollierende Auflagen, vor allem aus alten Bebauungsplänen
• Personalkapazitäten begrenzen die Möglichkeiten der Bauüberwachung trotz erfolgtem deutlichem Personalausbau
b) Bereiche der Bauüberwachung
(1) Abnahmen und baubegleitende Kontrollen bei Neubauten
• bereits bisher: Kontrolldichte nach Größe/Art des Vorhabens, Zuverlässigkeit des Bauherrn/Bauleiters
• zukünftig: verstärkt mehrfache Kontrollen bei problematischen Vorhaben
• zukünftig: verstärkte Kontrolle der ersten Bauvorhaben in neuen Gebieten zur Schaffung positiver Vorbildwirkung
(2) Baukontrollen bei Bestandsgebäuden
• bereits bisher: Baukontrolle in Folge von Meldungen
• bereits bisher: Überwachungstätigkeit des Bauaufsehers (Kontrollfahrten)
• zukünftig:
- systematische Baukontrollen
- Themenbezogene Kontrollen, zum Beispiel Gründächer
- Nachkontrolle neuer B-Plan nach weitgehender Bebauung
- Regelmäßige Kontrolle von Bestandsgebieten
(3) Brandverhütungsschauen
• -Der Brandverhütungsschau unterliegen folgende Gebäude:
- Hochhäuser
- Versammlungsstätten
- Schulen und Kindergärten
- Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen
- Gemeinschaftsunterkünfte und größere Beherbergungsbetriebe
- gewerbliche Betriebe mit besonderen Brandgefahren
- …
• derzeit in Lahr 167 Gebäude betroffen, die im Fünf-Jahres-Rhythmus zu kontrollieren sind
• 2016 sind 55 Kontrollen vorgesehen
• Kontrolle kann bei großen Betrieben mehrere Tage dauern
(4) Heizungsanlagen
• Die Einhaltung des EWärmeG ist bei Heizungsumrüstung zu kontrollieren
• Mängelmeldungen der Schornsteinfeger sind zu bearbeiten
c) Bearbeitung von Baurechtsverstößen
(1) Priorisierung
• Es erfolgt eine Priorisierung der einzelnen Vorgänge
• Bei Gefahr für Leib und Leben erhält der Vorgang höchste Priorität und es erfolgt ein sofortiges Tätigwerden
• Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten soll zukünftig soweit rechtlich möglich auf den Privatrechtsweg verwiesen werden
• alle übrigen Fälle werden nach Kriterien priorisiert (negative Vorbildwirkung, Beeinträchtigung von Natur/Umwelt, potentielle Gesundheitsgefahren, Schwere des Baurechtsverstoßes, …)
(2) Reaktionsmöglichkeiten
• Während des Baus werden grundsätzlich Baueinstellungen verfügt
• es ist bei formellen Verstößen zu prüfen, ob eine nachträgliche Genehmigung/Befreiung möglich ist
• Wenn dies nicht der Fall ist, ist zu prüfen, ob eine Duldung erfolgt oder eine Nutzungsuntersagung/ Beseitigungsanordnung ergeht.
• Bei Genehmigungen/Befreiungen/Duldungen wird zukünftig im Regelfall ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
• Bei nachhaltigen Problemen mit einzelnen Planverfassern/Bauleitern sollen diese zukünftig abgelehnt werden.
d) Sonstiges
• zukünftig verstärkte Einbringung in Bebauungsplanverfahren unter bauordnungsrechtlichen Aspekten
• bei umweltbezogenen Festsetzungen erfolgt eine fachliche Unterstützung durch Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt: (Bearbeitung umweltbezogener Verstöße und Abnahmen von Außenanlagen, insbesondere im öffentlichen Bereich und bei größeren Vorhaben)
• die umwelt-/freiflächenbezogenen Auflagen werden zukünftig so gestaltet, dass sie effektiver zu kontrollieren sind
• Trotz starkem Personalausbau immer noch hohe Arbeitsbelastung
- Die Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben ist von den Kapazitäten abhängig, da bezüglich der Bearbeitung von Baugenehmigungen eine gesetzliche Frist beseht
- Durch organisatorische Maßnahmen soll die Bearbeitung ungestörter erfolgen, insbesondere erfolgt eine Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit der einzelnen Sachbearbeiter außerhalb der Sprechzeiten
2. Überwachung im Bereich allgemeine Sicherheit und Ordnung
a) Allgemeines
• Insgesamt sieben Mitarbeiter/innen der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Kontrollen im Außendienst befasst. Eine Person übernimmt Ermittlungen für die Bußgeldbehörde, vier Personen sind im Gemeindevollzugsdienst (GVD) und zwei Personen im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) tätig.
• Im Jahr 2015 wurden insgesamt 65 513 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
• Hieraus resultierten Einnahmen in Höhe von 1 417 208,39 Euro
b) Gemeindevollzugsdienst
• Der GVD arbeitet im Zwei-Schicht-System (Frühschicht 06.00 bis 14.15 Uhr, Spätschicht 10.45 bis 19.00 Uhr)
• In den Herbst- und Wintermonaten werden zusätzlich acht Stunden am Samstag abgedeckt, in den Frühlings- und Sommermonaten jeweils vier Stunden am Samstag und am Sonntag
• Die Aufgabenschwerpunkte des GVD sind:
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Durchführung von mobilen Geschwindigkeitsmessungen (derzeit 75 Messtage im Jahr)
• darüber hinaus nimmt er zahlreiche Sonderaufgaben wahr, zum Beispiel:
- Überprüfung von Sondernutzungserlaubnissen (Plakatierungen, Warenauslagen, Außenbewirtungsflächen, Plakatständer und so weiter)
- Durchführung von Kontrollen bezüglich Baustellen im Straßenraum
- präventive Arbeit (Präsenz im Umfeld von Schulen und so weiter)
- Überwachung der Polizeiverordnung (zum Beispiel Leinenpflicht)
- Kontrollen gesperrter Wege (zum Beispiel Schutterlindenberg)
c) Kommunaler Ordnungsdienst
• Der KOD ist in ungeraden Wochen Mo. – Fr., 16.00 – 24.00 Uhr, und in geraden Wochen Di. – Do., 16.00 – 24.00 Uhr und Fr. – Sa., 18.00 – 03.00 Uhr. im Dienst.
• Die Aufgaben des KOD sind:
- Präsenz/Kontrollen an bekannten Treffpunkten von problematischen Personengruppen
- Fußstreifen durch die Innenstadt
- Gaststätten-/Spielhallen und Diskothekenkontrollen
- Jugendschutzkontrollen
- Überwachung der Polizeiverordnung
- Überprüfung von Ruhestörungen und sonstiger bei der Polizei eingehender Beschwerden
- Durchführung von Gurtkontrollen, Fahrradkontrollen, Handykontrollen im verkehrsberuhigten Bereich, in der Fußgängerzone und auf Feld-/Wirtschaftswegen
- und vieles mehr
• Zwischen dem 03.08.2015 und 05.02.2016 (ohne die eingeleiteten Verfahren im ruhenden Verkehr) wurde folgende Fälle behandelt:
- 82 Einsätze wurden vom Polizeirevier übernommen (52 Ruhestörungen, 22 Behinderungen im ruhenden Verkehr, 8 sonstige Einsätze, zum Beispiel Hindernis auf Fahrbahn)
- es wurden 43 Verstöße bei durchgeführten Gaststättenkontrollen festgestellt (11 x Geldspielgeräte, 13 x Jugendschutzgesetz, 3 x Verstoß gegen Auflagen, 7 x Verstoß gegen Außenbewirtungsregelungen, 9 x Ruhestörung)
- es wurden 6 Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet
- es wurden 6 Gurtkontrollen durchgeführt und hierbei 26 Verstöße festgestellt
- es erfolgten 16 Anzeigen wegen Verrichtens der Notdurft in der Öffentlichkeit
- es gab 1 Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
- es gab 3 vorläufige Ingewahrsamnahmen
- 47 Platzverweise wurden erteilt
- es gab 3 Anzeigen wegen illegal entsorgten Abfalls
d) Weitere Kontrolltätigkeiten der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
• Anordnung und gegebenenfalls Ersatzvornahme bezüglich des Rückschnitts von Hecken und Anpflanzungen an Straßen durch private Grundstückseigentümer in Zusammenarbeit mit dem BGL
• Überprüfung der bestehenden Verkehrsregelungen im Rahmen regelmäßiger Verkehrsschauen in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt (Verkehrsplaner), dem Straßenbaulastträger und der Polizei
• Durchführung von Waffenaufbewahrungskontrollen bei allen Waffenbesitzern
• Alkoholtestkäufe in Gaststätten, Tankstellen, Supermärkten und so weiter durch Jugendliche unter Begleitung in Zusammenarbeit mit der Polizei zur besseren Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzes. Positiver Nebeneffekt ist die Beschäftigung von Jugendlichen mit Suchtproblematiken
• …
3. Ausblick
• Das gewandelte Staat-Bürger-Verhältnis wird sich gegebenenfalls noch stärker als schon bisher auswirken.
• Auch zukünftig wird sich das Amt im Spannungsfeld zwischen konsequenter Kontrolle und Vorgehen mit Augenmaß bewegen. Zur sachgerechten Entscheidung wird oft der konkrete Einzelfall zu betrachten sein. Die Politik kann aber die grundsätzliche Linie vorgeben
• der Arbeitsanfall wird in absehbarer Zeit hoch bleiben
• voraussichtlich sind daher weitere Personalmehrungen notwendig