Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr/Schwarzwald
für das Haushaltsjahr 2025
Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Erlass vom 17.01.2025, Az.: RPF14-2241-9/6/3, eingegangen bei der Stadt Lahr am 28.01.2025, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am 16.12.2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
Gemäß § 87 Abs. 2 GemO wird der in der Haushaltssatzung 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 15.000.000,-- Euro und gemäß § 86 Abs. 4 GemO der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.050.000,-- Euro genehmigt.
Nach § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) i.V.m. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO wird die Gesetzmäßigkeit der Beschlüsse des Gemeinderates der Stadt Lahr vom 16.12.2024 über die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ für das Wirtschaftsjahr 2025 bestätigt.
Gleichzeitig werden gem. § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO die Gemeinderats-beschlüsse über die festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für die Wirtschaftspläne 2025 wie folgt genehmigt:
- Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ in Höhe von 9.405.300,-- Euro
- Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in Höhe von 5.944.600,-- Euro
Im Weiteren werden nach § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO die Gemeinderats-beschlüsse über die festgesetzten Beträge der Verpflichtungsermächtigungen für die Wirtschaftspläne 2025 wie folgt genehmigt:
- Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ in Höhe von 1.785.000,-- Euro
- Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in Höhe von 3.000.000,-- Euro
Außerdem werden nach § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO die Gemeinderats-beschlüsse über die festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite für die Wirtschaftspläne 2025 wie folgt genehmigt:
- Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ in Höhe von 2.000.000,-- Euro
- Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ in Höhe von 7.500.000,-- Euro
Wir weisen darauf hin, dass der Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2025 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ für das Wirtschaftsjahr 2025 in der Zeit vom 03.02.2025 bis 11.02.2025 im Rathaus Südflügel -Stadtkämmerei-, 1. OG, Zimmer 1.02/1.03, öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen. Der Haushaltsplan ist auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehbar. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten.
Bürgermeisteramt Lahr/Schwarzwald, den 31. Januar 2025
Die Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2025 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 27.06.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am 16.12.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
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1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
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176.723.350 €
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1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
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173.009.100 €
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1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
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3.714.250 €
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1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
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0 €
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1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
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0 €
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1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis
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0 €
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1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis
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3.714.250 €
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2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
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2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
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174.144.300 €
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2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
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161.416.150 €
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2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
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12.728.150 €
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2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
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10.198.000 €
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2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
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25.273.766 €
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2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
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-15.075.766 €
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2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
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-2.347.616 €
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2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
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15.000.000 €
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2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
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3.620.000 €
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2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
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11.380.000 €
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2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
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9.032.384 €
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§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 15.000.000 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 9.050.000 €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000.000 €.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
- für die Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H.
der Steuermessbeträge
- für die Gewerbesteuer auf 390 v.H.
der Steuermessbeträge
Lahr/Schwarzwald, den 17.12.2024
gez. Markus Ibert
Oberbürgermeister