Lahr Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung_Änderungssatzung Kinderbetreuungssatzung gültib ab 01.09.2025

Satzung zur Änderung der

 

Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungs-gebühren (Kinderbetreuungssatzung)

 

Aufgrund von §§ 4, 10 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 13, 14, 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit §§ 22, 22a, 24, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und §§ 3, 6 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege Baden-Württemberg (Kindertagesbetreuungsgesetzes – KiTaG), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am 23. Juni 2025 folgende Satzungsänderung beschlossen:

 

Artikel 1

Die Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung) vom 25.09.2023 wird wie folgt neu gefasst:

 

 

Anlage 1 der Kinderbetreuungssatzung - Gebührenverzeichnis:

Die monatlichen Gebühren betragen ab dem 01. September 2025, Erhebung von 11 Monatsgebühren (ohne August):

 

Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen

 

Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher

Geschwisterermäßigung:

ein Kind im Monat

2 Kinder je 25 % Ermäßi-

gung

3 Kinder je 50 % Ermäßi-gung

4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßi-gung

A. Betreuung von unter 3-jährigen Kindern

1.  Krippe (Kinder unter 3 J., zzgl. Verpflegungspauschale Mittagessen)

 U3-Halbtagsbetreuung (bis 4,5 Stunden),

 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden),

 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5,25 Stunden),

 U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6 Stunden),

 U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6,5 Stunden),

 U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 7 Stunden),

 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 7,5 Stunden),

 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 8 Std.)

 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 9 Std.)

 

209 €

232 €

243 €

295 €

326 €

352 €

385 €

409 €

459 €

 

156 €

174 €

182 €

221 €

244 €

264 €

288 €

306 €

344 €

 

104 €

116 €

121 €

147 €

163 €

176 €

192 €

204 €

229 €

 

 73 €

 81 €

 85 €

103 €

114 €

123 €

134 €

143 €

160 €

2.  Betreuung für 2jährige Kinder in Kindergärten

- vormittags in Regelgruppen (bis zu 5 Std.)

in Einrichtungen ohne Krippe (weitere Angebote wie Krippe):

- verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6 Stunden tägl. ohne Pause)

- verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6,5 Stunden tägl. ohne Pause)

 

180 €

 

245 €

264 €

 

135 €

 

183 €

198 €

 

  90 €

 

122 €

132 €

 

  63 €

 

  85 €

  92 €

Verpflegungspauschale Mittagessen

80 €

B. Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern

 

 

 

 

Halbtagsbetreuung/Regelbetreuung        

- vormittags ohne Pause (bis zu 4,5 Std.)

 

  92 €

 

69 €

 

46 €

 

32 €

- vormittags ohne Pause (bis zu 5 Std.) 103 € 77 € 51 € 36 €
- vormittags ohne Pause (bis zu 5,25 Std.) 109 € 81 € 54 € 38 €
- vor- und nachmittags mit Mittagspause (31 Wochenstunden) 126 € 94 € 63 € 44 €
  1. verlängerte Öffnungszeiten

 

 

 

 

- bis zu 6 Stunden ohne Pause 159 € 119 € 79 € 55 €
- bis zu 6,5 Stunden ohne Pause 173 € 129 € 86 € 60 €
- bis zu 7 Stunden ohne Pause 187 € 140 € 93 € 65 €

3.  Ganztagsbetreuung zzgl. Verpflegungspauschale Mittagessen

- bis zu 9 Stunden täglich

- bis zu 8 Stunden

- bis zu 7,5 Stunden täglich

 

279 €

248 €

234 €

 

209 €

186 €

175 €

 

139 €

124 €

117 €

 

97 €

86 €

81 €

Verpflegungspauschale Mittagessen

80 €  

C. Erweiterte Angebote für Kinder von 1 bis 10 Jahren, ohne Anspruch                                 nur soweit und solange Angebot möglich!

  1. Betreuung vor oder nach regulärer Gruppenöffnungszeit

- bis 0,75 Stunden täglich

- bis 1,5 Stunden täglich

 

22 €

45 €

 

16 €

33 €

 

11 €

22 €

 

  7 €

15 €

  1. Zusätzliche Betreuung regelmäßig einmal pro Woche nachmittags

- Kind von 3 bis 6 Jahren

- Kind unter 3 Jahren

 

 

25 €

49 €

 

 

18 €

36 €

 

 

12 €

24 €

 

 

  8 €

17 €

  1. Zusatzbetreuung einzelner Nachmittag

6,30 € je Kind ab 3 Jahren

12,60 € je Kind unter 3 Jahren

  1. Mittagessen bei Einzelbedarf

5 € pro Mittagessen

  1. Gemeinsames Frühstücksangebot bzw. Vesper

    3,60 € monatlich pro Wochentag,

18,00 € monatlich bei tägl. Angebot

  1. Verspätete Abholung im Wiederholungsfall

 

 

22 € pro Einzelfall

 

 

 

 

 

 

Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren

 

Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher

Geschwisterermäßigung:

ein Kind im Monat

2 Kinder je 25 % Ermäßi-gung

3 Kinder je 50 % Ermäßi-gung

4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßi-gung

D. Hortbetreuung

1. halbtags (+ Ferienganztagsbetreuung)

149 €

111 €

74 €

52 €

2. ganztags (auch in den Ferien) 

210 €

157 €

  105 €     

73 €   

Verpflegungspauschale Mittagessen

80 €

Mittagessen bei Einzelbedarf

5 € pro Mittagessen

Verlässliche Grundschule (in Schulen, Horten, Kindergärten)

  1. Verlässliche Grundschule

- bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich

- bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich

- bis zu 15 Betreuungsstunden wöchentlich

 

22 €

45 €

67 €

16 €

33 €

50 €

11 €

22 €

33 €

  7 €

15 €

23 €

F. Erweiterte Betreuung an der Ganztagsschule, ohne Essen

  1. ohne Ferienbetreuung

- Betreuung bis zu 5 Wochenstunden

- Betreuung bis zu 10 Wochenstunden

- Betreuung bis zu 13 Wochenstunden

 

2. Betreuung nur in den Schulferien

- ganztags, ohne Essen pro Ferienwoche

 

  

    22 €

45 €

62 €

 

 

67 €

   

    16 €

33 €

46 €

 

 

50 €

   

    11 €

22 €

31 €

 

 

33 €

 

     7 €

15 €

21 €

 

 

23 €

G. Nachmittagsbetreuung

 

An Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Sozialpädagogische Schülerhilfe für Grundschüler

 

 

56 €

 

42 €

 

 

28 €

 

 

19 €

H. Ferienbetreuung von Schul-/Gastkindern in Kindergärten pro Woche

 (außerhalb von Betreuungsverhältnissen, kostenpflichtig auch im        August)

 

 

 

 

- im Regelkindergarten ohne Essensversorgung 30 € 22 € 15 € 10 €
- in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ohne Essen 37 € 27 € 18 € 12 €

- ganztags zuzüglich Mittagessen (Einzelabrechnung)

     (Alternativ kann in den Sommerferien auch die Monatsgebühr

        für Kindergartenplätze sowie die Verpflegungspauschale

        vereinbart werden)

67 € 50 € 33 € 23 €

Bei Inanspruchnahme von Ferienbetreuung erfolgt keine Ermäßigung für Geschwisterkinder in anderen Betreuungsformen.

 

 

 

 

 

 

 

Die monatlichen Gebühren betragen ab dem 01. September 2026, Erhebung von 11 Monatsgebühren (ohne August):

 

 

Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen

 

Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher

Geschwisterermäßigung:

ein Kind im Monat

2 Kinder je 25 % Ermäßi-

gung

3 Kinder je 50 % Ermäßi-gung

4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßi-gung

A. Betreuung von unter 3-jährigen Kindern

1.  Krippe (Kinder unter 3 J., zzgl. Verpflegungspauschale Mittagessen)

 U3-Halbtagsbetreuung (bis 4,5 Stunden),

 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden),

 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5,25 Stunden),

 U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6 Stunden),

 U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6,5 Stunden),

 U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 7 Stunden),

 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 7,5 Stunden),

 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 8 Std.)

 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 9 Std.)

 

240 €

267 €

279 €

339 €

375 €

404 €

462 €

490 €

551 €

 

180 €

200 €

209 €

254 €

281 €

303 €

346 €

367 €

413 €

 

120 €

133 €

139 €

169 €

187 €

202 €

231 €

245 €

275 €

 

  84 €

  93 €

  97 €

118 €

131 €

141 €

161 €

171 €

192 €

2.  Betreuung für 2jährige Kinder in Kindergärten

- vormittags in Regelgruppen (bis zu 5 Std.)

in Einrichtungen ohne Krippe (weitere Angebote wie Krippe):

- verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6 Stunden tägl. ohne Pause)

- verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6,5 Stunden tägl. ohne Pause)

 

207 €

 

281 €

303 €

 

155 €

 

210 €

227 €

 

103 €

 

140 €

151 €

 

  72 €

 

  98 €

106 €

Verpflegungspauschale Mittagessen

92 €

B. Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern

 

 

 

 

  1. Halbtagsbetreuung/Regelbetreuung

- vormittags ohne Pause (bis zu 4,5 Std.)

- vormittags ohne Pause (bis zu 5 Std.)

- vormittags ohne Pause (bis zu 5,25 Std.)

- vor- und nachmittags mit Mittagspause (31 Wochenstunden)

  1. verlängerte Öffnungszeiten

- bis zu 6 Stunden ohne Pause

- bis zu 6,5 Stunden ohne Pause

- bis zu 7 Stunden ohne Pause

3.  Ganztagsbetreuung zzgl. Verpflegungspauschale Mittagessen

- bis zu 9 Stunden täglich

- bis zu 8 Stunden

- bis zu 7,5 Stunden täglich

 

105 €

118 €  

125 €

145 €

 

 78 €

 88 €

 93 €

  108 €

 

52 €

59 €

62 €

72 €

 

36 €

41 €

43 €

50 €

 

183 €

199 €

215 €

 

137 €

149 €

161 €

 

 91 €

 99 €

  107 €

 

64 €

69 €

75 €

 

334 €

297 €

281 €

 

250 €

222 €

210 €

 

167 €

148 €

140 €

 

  116 €

  103 €

98 €

Verpflegungspauschale Mittagessen

92 €  

C. Erweiterte Angebote für Kinder von 1 bis 10 Jahren, ohne Anspruch                                 nur soweit und solange Angebot möglich!

  1. Betreuung vor oder nach regulärer Gruppenöffnungszeit

- bis 0,75 Stunden täglich

- bis 1,5 Stunden täglich

 

25 €

51 €

 

18 €

38 €

 

12 €

25 €

 

  8 €

17 €

  1. Zusätzliche Betreuung regelmäßig einmal pro Woche nachmittags

- Kind von 3 bis 6 Jahren

- Kind unter 3 Jahren

 

 

29 €

56 €

 

 

21 €

42 €

 

 

14 €

28 €

 

 

10 €

19 €

  1. Zusatzbetreuung einzelner Nachmittag

7,20 € je Kind ab 3 Jahren

14,40 € je Kind unter 3 Jahren

  1. Mittagessen bei Einzelbedarf

5,70 € pro Mittagessen

  1. Gemeinsames Frühstücksangebot bzw. Vesper

4,20 € monatlich pro Wochentag,

21,00 € monatlich bei tägl. Angebot

  1. Verspätete Abholung im Wiederholungsfall

 

 

 

25 € pro Einzelfall

 

 

 

 

 

Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren

 

Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher

Geschwisterermäßigung:

ein Kind im Monat

2 Kinder je 25 % Ermäßi-gung

3 Kinder je 50 % Ermäßi-gung

4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßi-gung

D. Hortbetreuung

1. halbtags (+ Ferienganztagsbetreuung)

171 €

128 €

85 €

59 €

2. ganztags (auch in den Ferien) 

252 €

189 €

  126 €     

88 €   

Verpflegungspauschale Mittagessen

92 €

Mittagessen bei Einzelbedarf

5,70 € pro Mittagessen

Verlässliche Grundschule (in Schulen, Horten, Kindergärten)

  1. Verlässliche Grundschule

- bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich

- bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich

- bis zu 15 Betreuungsstunden wöchentlich

 

25 €

51 €

77 €

 

18 €

38 €

57 €

 

12 €

25 €

38 €

 

8 €

17 €

26 €

F. Erweiterte Betreuung an der Ganztagsschule, ohne Essen

  1. ohne Ferienbetreuung

- Betreuung bis zu 5 Wochenstunden

- Betreuung bis zu 10 Wochenstunden

- Betreuung bis zu 13 Wochenstunden

 

2. Betreuung nur in den Schulferien

- ganztags, ohne Essen pro Ferienwoche

 

 

25 €

51 €

74 €

 

 

80 €

 

18 €

38 €

55 €

 

 

60 €

 

12 €

25 €

37 €

 

 

40 €

 

  8 €

17 €

25 €

 

 

28 €

G. Nachmittagsbetreuung

 

An Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Sozialpädagogische Schülerhilfe für Grundschüler

 

 

64 €

 

48 €

 

 

32 €

 

 

22 €

H. Ferienbetreuung von Schul-/Gastkindern in Kindergärten pro Woche

 (außerhalb von Betreuungsverhältnissen, kostenpflichtig auch im        August)

- im Regelkindergarten ohne Essensversorgung

- in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ohne Essen

 

- ganztags zuzüglich Mittagessen (Einzelabrechnung)

     (Alternativ kann in den Sommerferien auch die Monatsgebühr

        für Kindergartenplätze sowie die Verpflegungspauschale

        vereinbart werden)

 

 

34 €

42 €

 

80 €

 

 

25 €

31 €

 

60 €

 

 

17 €

21 €

 

40 €

 

 

11 €

14 €

 

28 €

Bei Inanspruchnahme von Ferienbetreuung erfolgt keine Ermäßigung für Geschwisterkinder in anderen Betreuungsformen.

 

 

 

 

 

 

 

Die monatlichen Gebühren betragen ab dem 01. September 2027, Erhebung von 11 Monatsgebühren (ohne August):

 

 

Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen

 

Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher

Geschwisterermäßigung:

ein Kind im Monat

2 Kinder je 25 % Ermäßi-

gung

3 Kinder je 50 % Ermäßi-gung

4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßi-gung

A. Betreuung von unter 3-jährigen Kindern

1.  Krippe (Kinder unter 3 J., zzgl. Verpflegungspauschale Mittagessen)

 U3-Halbtagsbetreuung (bis 4,5 Stunden),

 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden),

 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5,25 Stunden),

 U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6 Stunden),

 U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6,5 Stunden),

 U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 7 Stunden),

 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 7,5 Stunden),

 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 8 Std.)

 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 9 Std.)

 

288 €

320 €

336 €

407 €

450 €

485 €

554 €

589 €

661 €

 

216 €

240 €

252 €

305 €

337 €

363 €

415 €

441 €

495 €

 

144 €

160 €

168 €

203 €

225 €

242 €

277 €

294 €

330 €

 

100 €

112 €

117 €

142 €

157 €

169 €

193 €

206 €

231 €

2.  Betreuung für 2jährige Kinder in Kindergärten

- vormittags in Regelgruppen (bis zu 5 Std.)

in Einrichtungen ohne Krippe (weitere Angebote wie Krippe):

- verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6 Stunden tägl. ohne Pause)

- verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6,5 Stunden tägl. ohne Pause)

 

249 €

 

338 €

365 €

 

186 €

 

253 €

273 €

 

124 €

 

169 €

182 €

 

  87 €

 

118 €

127 €

Verpflegungspauschale Mittagessen

110 €

B. Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern

 

 

 

 

  1. Halbtagsbetreuung/Regelbetreuung

- vormittags ohne Pause (bis zu 4,5 Std.)

- vormittags ohne Pause (bis zu 5 Std.)

- vormittags ohne Pause (bis zu 5,25 Std.)

- vor- und nachmittags mit Mittagspause (31 Wochenstunden)

 

127 €

142 €  

149 €

173 €

 

 95 €

  106 €

  111 €

  129 €

 

63 €

71 €

74 €

86 €

 

44 €

49 €

52 €

60 €

  1. verlängerte Öffnungszeiten

- bis zu 6 Stunden ohne Pause

- bis zu 6,5 Stunden ohne Pause

- bis zu 7 Stunden ohne Pause

 

220 €

239 €

258 €

 

165 €

179 €

193 €

 

110 €

119 €

129 €

 

77 €

83 €

90 €

3.  Ganztagsbetreuung zzgl. Verpflegungspauschale Mittagessen

- bis zu 9 Stunden täglich

- bis zu 8 Stunden

- bis zu 7,5 Stunden täglich

 

401 €

357 €

336 €

 

300 €

267 €

252 €

 

200 €

178 €

168 €

 

  140 €

  124 €

  117 €

Verpflegungspauschale Mittagessen

110 €  

C. Erweiterte Angebote für Kinder von 1 bis 10 Jahren, ohne Anspruch                                 nur soweit und solange Angebot möglich!

1. Betreuung vor oder nach regulärer Gruppenöffnungszeit

- bis 0,75 Stunden täglich

- bis 1,5 Stunden täglich

 

30 €

61 €

 

22 €

45 €

 

15 €

30 €

 

10 €

21 €

  1. Zusätzliche Betreuung regelmäßig einmal pro Woche nachmittags

- Kind von 3 bis 6 Jahren

- Kind unter 3 Jahren

 

 

34 €

68 €

 

 

25 €

51 €

 

 

17 €

34 €

 

 

11 €

23 €

  1. Zusatzbetreuung einzelner Nachmittag

8,70 € je Kind ab 3 Jahren

17,40 € je Kind unter 3 Jahren

  1. Mittagessen bei Einzelbedarf

6,80 € pro Mittagessen

  1. Gemeinsames Frühstücksangebot bzw. Vesper

     5 € monatlich pro Wochentag,

25 € monatlich bei tägl. Frühstück

  1. Verspätete Abholung im Wiederholungsfall

 

 

30 € pro Einzelfall

 

 

 

 

 

 

Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren

 

Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher

Geschwisterermäßigung:

ein Kind im Monat

2 Kinder je 25 % Ermäßi-gung

3 Kinder je 50 % Ermäßi-gung

4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßi-gung

D. Hortbetreuung

1. halbtags (+ Ferienganztagsbetreuung)

206 €

154 €

103 €

  72 €

2. ganztags (auch in den Ferien) 

302 €

226 €

151 €     

105 €   

Verpflegungspauschale Mittagessen

110 €

Mittagessen bei Einzelbedarf

6,80 € pro Mittagessen

Verlässliche Grundschule (in Schulen, Horten, Kindergärten)

  1. Verlässliche Grundschule

- bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich

- bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich

- bis zu 15 Betreuungsstunden wöchentlich

 

30 €

63 €

93 €

22 €

47 €

69 €

15 €

31 €

46 €

10 €

22 €

32 €

F. Erweiterte Betreuung an der Ganztagsschule, ohne Essen

  1. ohne Ferienbetreuung

- Betreuung bis zu 5 Wochenstunden

- Betreuung bis zu 10 Wochenstunden

- Betreuung bis zu 13 Wochenstunden

 

2. Betreuung nur in den Schulferien

- ganztags, ohne Essen pro Ferienwoche

 

 

30 €

63 €

89 €

 

 

96 €

 

22 €

47 €

66 €

 

 

72 €

 

15 €

31 €

44 €

 

 

48 €

 

10 €

22 €

31 €

 

 

33 €

G. Nachmittagsbetreuung

 

An Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Sozialpädagogische Schülerhilfe für Grundschüler

 

 

77 €

 

57 €

 

 

38 €

 

 

26 €

H. Ferienbetreuung von Schul-/Gastkindern in Kindergärten pro Woche

 (außerhalb von Betreuungsverhältnissen, kostenpflichtig auch im        August)

- im Regelkindergarten ohne Essensversorgung

- in verlängerter Öffnungszeit (6 Std.) ohne Essen

- ganztags zuzüglich Mittagessen (Einzelabrechnung)

     (Alternativ kann in den Sommerferien auch die Monatsgebühr

        für Kindergartenplätze sowie die Verpflegungspauschale

        vereinbart werden)

 

 

41 €

51 €

96 €

 

 

30 €

38 €

72 €

 

 

20 €

25 €

48 €

 

 

14 €

17 €

33 €

Bei Inanspruchnahme von Ferienbetreuung erfolgt keine Ermäßigung für Geschwisterkinder in anderen Betreuungsformen.

 

 

 

 

 

 

Die monatlichen Gebühren betragen ab dem 01. September 2028, Erhebung von 11 Monatsgebühren (ohne August):

 

 

Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen

 

Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher

Geschwisterermäßigung:

ein Kind im Monat

2 Kinder je 25 % Ermäßi-

gung

3 Kinder je 50 % Ermäßi-gung

4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßi-gung

A. Betreuung von unter 3-jährigen Kindern

1.  Krippe (Kinder unter 3 J., zzgl. Verpflegungspauschale Mittagessen)

 - U3-Halbtagsbetreuung (bis 4,5 Stunden),

 - U3-Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden),

 - U3-Halbtagsbetreuung (bis 5,25 Stunden),

 - U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6 Stunden),

 - U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6,5 Stunden),

 - U3-Betreuung verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 7 Stunden),

 - U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 7,5 Stunden),

 - U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 8 Std.)

 - U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 9 Std.)

 

346 €

384 €

403 €

488 €

540 €

582 €

665 €

706 €

793 €

 

259 €

288 €

302 €

366 €

405 €

436 €

498 €

529 €

594 €

 

173 €

192 €

201 €

244 €

270 €

291 €

332 €

353 €

396 €

 

121 €

134 €

141 €

170 €

189 €

203 €

232 €

247 €

277 €

2.  Betreuung für 2jährige Kinder in Kindergärten

- vormittags in Regelgruppen (bis zu 5 Std.)

in Einrichtungen ohne Krippe (weitere Angebote wie Krippe):

- verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6 Stunden tägl. ohne Pause)

- verlängerte Öffnungszeiten (bis zu 6,5 Stunden tägl. ohne Pause)

 

298 €

 

405 €

438 €

 

223 €

 

303 €

328 €

 

149 €

 

202 €

219 €

 

104 €

 

141 €

153 €

Verpflegungspauschale Mittagessen

132 €

B. Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern

 

 

 

 

  1. Halbtagsbetreuung/Regelbetreuung

- vormittags ohne Pause (bis zu 4,5 Std.)

- vormittags ohne Pause (bis zu 5 Std.)

- vormittags ohne Pause (bis zu 5,25 Std.)

- vor- und nachmittags mit Mittagspause (31 Wochenstunden)

 

152 €

171 €  

179 €

208 €

 

   114 €

   128 €

   134 €

   156 €

 

 76 €

 85 €

 89 €

  104 €

 

53 €

59 €

62 €

72 €

 2. verlängerte Öffnungszeiten

- bis zu 6 Stunden ohne Pause

- bis zu 6,5 Stunden ohne Pause

- bis zu 7 Stunden ohne Pause

 

   264 €

   287 €

   310 €

 

   198 €

   215 €

   232 €

 

  132 €

  143 €

  155 €

 

    92 €

  100 €

  108 €

3.  Ganztagsbetreuung zzgl. Verpflegungspauschale Mittagessen

- bis zu 9 Stunden täglich

- bis zu 8 Stunden

- bis zu 7,5 Stunden täglich

 

  482 €

  428 €

  404 €

 

   361 €

   321 €

   303 €

 

  141 €

  214 €

  202 €

 

  168 €

  149 €

  141 €

Verpflegungspauschale Mittagessen

132 €  

C. Erweiterte Angebote für Kinder von 1 bis 10 Jahren, ohne Anspruch                                 nur soweit und solange Angebot möglich!

  1. Betreuung vor oder nach regulärer Gruppenöffnungszeit

- bis 0,75 Stunden täglich

- bis 1,5 Stunden täglich

 

36 €

74 €

 

27 €

55 €

 

18 €

37 €

 

12 €

25 €

  1. Zusätzliche Betreuung regelmäßig einmal pro Woche nachmittags

- Kind von 3 bis 6 Jahren

- Kind unter 3 Jahren

 

 

41 €

81 €

 

 

30 €

60 €

 

 

20 €

40 €

 

 

14 €

28 €

  1. Zusatzbetreuung einzelner Nachmittag

10,40 € je Kind ab 3 Jahren

20,80 € je Kind unter 3 Jahren

  1. Mittagessen bei Einzelbedarf

8,10 € pro Mittagessen

  1. Gemeinsames Frühstücksangebot bzw. Vesper

6 € monatlich pro Wochentag,

30 € monatlich bei tägl. Angebot

  1. Verspätete Abholung im Wiederholungsfall

 

36 € pro Einzelfall

 

 

 

 

 

 

Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren

 

Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher

Geschwisterermäßigung:

ein Kind im Monat

2 Kinder je 25 % Ermäßi-gung

3 Kinder je 50 % Ermäßi-gung

4 u. mehr Kinder je 65 % Ermäßi-gung

D. Hortbetreuung

1. halbtags (+ Ferienganztagsbetreuung)

247 €

185 €

123 €

  86 €

2. ganztags (auch in den Ferien) 

363 €

272 €

181 €     

127 €   

Verpflegungspauschale Mittagessen

132 €

Mittagessen bei Einzelbedarf

8,10 € pro Mittagessen

Verlässliche Grundschule (in Schulen, Horten, Kindergärten)

  1. Verlässliche Grundschule

- bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich

- bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich

- bis zu 15 Betreuungsstunden wöchentlich

 

  36 €

  76 €

112 €

27 €

57 €

84 €

18 €

38 €

56 €

12 €

26 €

39 €

F. Erweiterte Betreuung an der Ganztagsschule, ohne Essen

  1. ohne Ferienbetreuung

- Betreuung bis zu 5 Wochenstunden

- Betreuung bis zu 10 Wochenstunden

- Betreuung bis zu 13 Wochenstunden

 

2. Betreuung nur in den Schulferien

- ganztags, ohne Essen pro Ferienwoche

 

 

  36 €

  76 €

107 €

 

 

116 €

 

27 €

57 €

80 €

 

 

87 €

 

18 €

38 €

53 €

 

 

58 €

 

12 €

26 €

37 €

 

 

40 €

G. Nachmittagsbetreuung

 

An Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Sozialpädagogische Schülerhilfe für Grundschüler

 

 

93 €

 

69 €

 

 

46 €

 

 

32 €

H. Ferienbetreuung von Schul-/Gastkindern in Kindergärten pro Woche

 (außerhalb von Betreuungsverhältnissen, kostenpflichtig auch im        August)

- im Regelkindergarten ohne Essensversorgung

- in verlängerter Öffnungszeit (6 Std.) ohne Essen

- ganztags zuzüglich Mittagessen (Einzelabrechnung)

     (Alternativ kann in den Sommerferien auch die Monatsgebühr

        für Kindergartenplätze sowie die Verpflegungspauschale

        vereinbart werden)

 

 

49 €

60 €

  116 €

 

 

36 €

45 €

87 €

 

 

24 €

30 €

58 €

 

 

17 €

21 €

40 €

Bei Inanspruchnahme von Ferienbetreuung erfolgt keine Ermäßigung für Geschwisterkinder in anderen Betreuungsformen.

 

 

 

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.

 

                                                                       

Lahr, den 24.06.2025                                    Markus Ibert

                                                                              Oberbürgermeister

 

Hinweis:

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Lahr/Schwarzwald geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

 

- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

 

- der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

 

- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat