Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

24.09.2019 - Hinweise zur Briefwahl und Neuwahl am Sonntag, 6. Oktober Oberbürgermeisterwahl

Bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister der Stadt Lahr konnte beim Wahlgang am Sonntag, 22. September 2019, keiner der fünf Kandidaten mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinigen.

Deshalb findet am Sonntag, 06. Oktober 2019, die Neuwahl statt. Dann genügt die höchste Stimmenzahl zur Wahl als Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin.

Bis Mittwoch, 25. September 2019, bis 18:00 Uhr, haben die Kandidatin und Kandidaten noch die Möglichkeit, ihre Kandidatur zurückzuziehen. Gleichzeitig können neue Bewerbungen eingereicht werden.

Deshalb tagt der Gemeindewahlausschuss am Mittwoch, 25. September 2019, um 18:30 Uhr. Erst danach steht fest, wer auf dem Stimmzettel für die Neuwahl stehen wird. Anschließend gehen die Stimmzettel in Druck. Sobald die Stimmzettel vorliegen, kann mit dem Versand der neuen Briefwahlunterlagen für Wählerinnen und Wähler, die ihren Antrag bereits gestellt haben, begonnen werden. Dies ist erwartungsgemäß nicht vor Freitag möglich.

All jene Wähler, die für den zweiten Wahlgang Briefwahl beantragt haben und in der kommenden Woche postalisch nicht erreichbar sind, weil sie beispielsweise schon ab dem Wochenende bis zum Wahltag nicht in Lahr sind, können ab Freitag im Bürgerbüro einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit direkt zu wählen. Das Bürgerbüro hat auch samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die Briefwahlunterlagen, die diesem Wähler noch einmal per Post zugehen, da der Versand der Briefwahlunterlagen parallel erfolgt und ein Aussortieren nicht möglich ist, sind nicht mehr verwendbar. Der darin enthaltene Wahlschein wird durch das Bürgerbüro für ungültig erklärt. Diese zugesandten Briefwahlunterlagen sollten deshalb vom Wähler vernichtet werden.

Wer noch keinen Antrag auf Briefwahl für den zweiten Wahlgang gestellt hat, kann dies ab sofort mit seiner Wahlbenachrichtigung beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt. 

Danach sollten die ausgefüllten Briefwahlunterlagen möglichst schnell auf den Postweg gebracht werden. Der sicherste Weg ist, diese direkt in den zentralen Briefkasten der Stadt Lahr am Eingang zum Bürgerbüro einzuwerfen. Bis spätestens Sonntag, 06. Oktober 2019, 18:00 Uhr, müssen die Unterlagen dort eingegangen sein.

Für die kurzfristige Beantragung von Briefwahl in der kommenden Woche wird darauf hingewiesen, dass das Bürgerbüro am Tag der Deutschen Einheit, Donnerstag, 03. Oktober 2019, nicht geöffnet ist.

Zu beachten ist weiterhin, dass für die Neuwahl keine neuen Wahlbenachrichtigungen an die Wähler verschickt werden. Die bereits für den ersten Wahlgang am Sonntag, 22. September, versandten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit für die Neuwahl.

Personen, die nur für die Neuwahl wahlberechtigt sind, beispielsweise Jungwähler, die erst nach dem 22. September 2019 16 Jahre alt werden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Wählerinnen und Wähler, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht aufbewahrt haben, können ersatzweise am Wahlsonntag ihren Personalausweis oder Reisepass in ihrem gewohnten  Wahllokal vorlegen.

Weitere Informationen rund um die Oberbürgermeisterwahl finden sich im Internet unter www.lahr.de/Stadt+Verwaltung/Wahlen+Abgeordnete.