03.12.2021 - Stadt erneuert Angebot zur kommunalen Unterbringung
Obdachlose Person muss Aufenthaltsort wechseln
Die Stadt Lahr hat gegenüber einer obdachlosen Person angeordnet, dass sie ihren Aufenthalt auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen im gesamten Stadtgebiet nach spätestens drei Stunden zu wechseln hat. Vorausgegangen waren massive Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner am Doler Platz, wo sich die Person seit geraumer Zeit dauerhaft aufgehalten, übernachtet und auch ihre Notdurft verrichtet hatte.
Zugleich hat die Stadt Lahr der Person zum wiederholten Mal eine Unterbringung in der städtischen Obdachlosenunterkunft angeboten. Dies lehnt die Person aber seit mehreren Jahren konsequent ab. Lahrs Erster Bürgermeister Guido Schöneboom zeigt sich betroffen, dass das Angebot zur Möglichkeit der kommunalen Unterbringung weiterhin ins Leere läuft: „Ich hätte mich sehr gefreut, wenn unser Hilfsangebot angenommen worden wäre – gerade mit Blick auf die kommenden Wochen.“
Die Art und Weise, wie die Person ihren Aufenthaltsort am Doler Platz genutzt hatte, stellte einen Verstoß gegen das Straßengesetz sowie gegen die städtische Polizeiverordnung dar. Eine weitere Duldung seitens der Stadt war angesichts der Belästigung der Allgemeinheit, die sich in vielfachen Beschwerden der Anwohnenden äußerte, nicht mehr vermittelbar.