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02.02.2018 - Obdachlos – Erfrierungsgefahr ?

Gerade weil der Winter noch nicht zu Ende ist und für obdachlose Menschen in kalten Nächten Erfrierungsgefahr drohen kann, weist die Stadtverwaltung auf erforderliche Verhaltensweisen hin.

So sollen Menschen ohne festen Wohnsitz wissen, dass bei der Stadtverwaltung Lahr tagsüber unter der Rufnummer 07821/ 910-0323 ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. In den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden kann im Notfall das Polizeirevier Lahr, Telefon 07821/ 277- 0, um Unterstützung angefragt werden.

Stadtverwaltung und Polizei haben bei Gefahrensituationen wie Erfrierungen Möglichkeiten der kurzfristigen Hilfe und Unterbringung. Unabhängig hiervon kann unter der Rufnummer 112 bei drohender Lebensgefahr oder akuten gesundheitlichen Gefährdungen medizinische Hilfe angefordert werden. Auch Personen, die nicht selbst gefährdet sind  jedoch von gefährdeten Personen wissen, können die genannten Ansprechpartner informieren.