24.09.2026 - Informationsveranstaltung zu weiteren Anordnungen von Tempo 30 im Lahrer Stadtgebiet
Mehr Sicherheit, mehr Gesundheitsschutz
Die Stadt Lahr ordnet auf mehreren Straßen im Stadtgebiet, darunter die Bundesstraße 3 innerorts, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer an. In einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 6. Oktober 2026, ab 18:30 Uhr im Seminarraum der Mehrzweckhalle stellt die Stadtverwaltung die Maßnahmen vor und beantwortet Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen.
Die Situation auf der B3 innerorts ist vergleichbar mit jener auf der B415. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat ermittelt, dass die Lärmbelastung der Anwohnenden tags und nachts im gesundheitsgefährdenden Bereich liegt. Damit besteht eine Handlungspflicht, die kein Ermessen zulässt. Vorgesehen ist, Tempo 30 auf der B3 innerorts im November 2026 anzuordnen.
Weitere Anordnungen von Tempo 30 erfolgen an hochfrequentierten Schulwegen sowie an Fußgängerüberwegen. Um insbesondere die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern im Straßenverkehr zu erhöhen, gilt ebenfalls ab November 2026 jeweils montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr Tempo 30 in der Lotzbeckstraße, Abschnitt Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Platz bis zur Gutleutstraße, in der Tramplerstraße, Abschnitt Warteck bis zum Friedrich-Maurer-Park, sowie in der Werderstraße, Abschnitt Warteck bis Ortsausgang in Richtung Sulz. Zur Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Friedrichstraße, Höhe Schlüssel-Apotheke und aufgrund des insgesamt hohen Fußverkehrsaufkommens im dortigen Umfeld wird Tempo 30 zwischen dem Kreisverkehr Gärtnerstraße und der B415 ganztags angeordnet.
Die getroffenen Entscheidungen fallen in die alleinige Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Eine Gremieninformation erfolgt am Donnerstag, 1. Oktober 2026, in öffentlicher Sitzung des Beirats für Verkehrsangelegenheiten.
Parallel schreibt die Stadt Lahr derzeit ihren Lärmaktionsplan fort. Die Situation entlang der B3 innerorts muss dabei nicht bewertet werden, da hierzu die Erhebung der LUBW vorliegt. Mögliche weitere Anordnungen von Tempo 30, die aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplans resultieren, betreffen die Alte Bahnhofstraße und die Gärtnerstraße in Lahr, die Hugsweierer Hauptstraße und die Hugsweierer Kirchstraße sowie die Lahrer Straße und die Heitergaß in Sulz. Außerdem wird die Stadtverwaltung für die B3 außerorts, nördlich Brücke Vogesenstraße bis Zweirad Kollmer, den Bau einer Lärmschutzwand beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Straßenbaubehörde sowie ein Tempolimit von 70 Stundenkilometern bis zur Umsetzung beantragen. Die Stadtverwaltung wertet aktuell die Hinweise aus der Offenlage des Lärmaktionsplans aus. Das Ergebnis wird voraussichtlich im November 2026 dem Gemeinderat vorgestellt.