Einleitung
Was ist der Lahr-Pass?
Der Lahr-Pass ist ein Ausweis, der die Inhaberin bzw. den Inhaber und die eingetragenen Familienangehörigen berechtigt, die aufgeführten Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen.
Wer kann den Lahr-Pass beantragen?
Alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die mit Hauptwohnsitz in Lahr gemeldet sind und die einen der nachfolgend genannten aktuellen Nachweis vorlegen können.
Als Familienangehörige gelten die im Haushalt lebenden Ehepartner bzw. die im Haushalt lebenden nichtehelichen Lebenspartner sowie alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Aufnahme in den Lahr-Pass als Familenangehöriger bis maximal 25 Jahren nur möglich, wenn eine Bescheinigung über den Besuch einer allgemein bildenden, einer berufsvorbereitenden Schule oder einer Hochschule vorgelegt wird.
Wie lange gilt der Lahr-Pass?
Der Lahr-Pass gilt ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum.
Welche Ermäßigungen gibt es?
- Städtische Musikschule
- Hallenbad und Terrassenbad (nur Einzelkarten, keine Saisonkarten)
- Volkshochschule (ohne Studienreise, ohne Exkursionen)
- Kulturelle Einzelveranstaltungen der Stadt Lahr (keine Abonnements; Kartenerwerb nur im Vorverkauf)
- Stadtpark
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen der Stadt Lahr (nur, wenn keine Erstattung durch das Landratsamt Ortenaukreis erfolgt
- Schullandheimaufenthalt, Klassenfahrten (nur wenn keine Erstattung durch das Landratsamt Ortenaukreis erfolgt)
- Erweiterte Betreuung und Ferienbetreuung an der Ganztagsschule
- Jahresentgelt für die Nutzung der Mediathek Lahr (Stadtbücherei) ab 01. Juli 2012
Wie hoch ist die Ermäßigung?
Die Antragssteller sowie alle im Haushalt lebenden Familienangehörigen erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die Entgelte für den Besuch einer der aufgeführten städtischen Einrichtungen bzw. für die Teilnahme an einer der aufgeführten Veranstaltungen.
Eine Ermäßigung auf bereits ermäßigte Veranstaltungensentgelte ist nicht möglich.
Wo bekommt man einen Lahr-Pass?
Der Lahr-Pass kann im Bürgerbüro der Stadt Lahr, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, sowie in allen Ortsverwaltungen beantragt werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Wohngeldbescheid, Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeld II-Bescheid, Jugendhilfebescheid, Familienförderungsbescheid der Stadt Lahr, Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe oder Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Besondere Hinweise:
Der Lahr-Pass ist nicht übertragbar. Bei einem Wegzug aus Lahr oder Wegfall der oben genannten Voraussetzungen ist er im Bürgerbüro abzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung wird er eingezogen und eine künftige Berechtigung ausgeschlossen.
Der Lahr-Pass ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.