Mehr Sicherheit in der Stadt: Auch im dritten Quartal 2024 war der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wieder für Lahrer Bürgerinnen und Bürger im Einsatz.
Ehemaliges Landegartenschaugelände
Sowohl im Bürgerpark als auch im Seepark zeigt der KOD regelmäßig Präsenz und kommt hierbei auch mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch. Die Bediensteten kontrollieren die Einhaltung der allgemeinen Polizeiverordnung sowie der Leinenpflicht. Unter anderem trafen sie dabei zwei Personen an, die unrechtmäßig auf dem Gelände campierten und bei der Kontrolle Widerstand leisteten. Es wurde Strafanzeige erstattet.
Terrassenbad und Waldmattensee
Am Terrassenbad sowie am Waldmattensee wurden den Sommer über mehrere Fahrzeuge abgeschleppt, weil Schwerbehindertenparkplätze von unberechtigten Personen oder Halteverbote zugeparkt waren.
Elterntaxis
Seit dem Schulbeginn nach den Sommerferien kontrolliert der KOD wieder vermehrt die sogenannten Elterntaxis an Lahrer Schulen. Es wurden mehrere Verwarnungen wegen Verstößen gegen das absolute Halteverbot ausgesprochen.
Fußball-Europameisterschaft
Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft kam es vereinzelt zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aufgrund von Lärmbelästigungen, denen der KOD nachging. Insgesamt verliefen alle Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Europameisterschaft friedlich.
Kind in misslicher Lage
Zu einem nicht alltäglichen Einsatz kam es bei einer Streifenfahrt im Bereich Bahnhof. Dort wurde der KOD von zivilen Kollegen der französischen Gendarmerie angehalten. Diese hatten beobachtet, wie eine männliche Person ein weinendes Kind in ein Gebäude brachte. Die beiden KOD-Bediensteten verständigten daraufhin per Funk die Polizei, begaben sich zum genannten Gebäude und erhoben die Personalien der angetroffenen Personen. Dies ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KOD in Ausübung ihres Dienstes gestattet; die Verweigerung der Personalien stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Personen wurden befragt. Der Mann sagte aus, dass er Besitzer des Grundstücks sei und er den Jungen über den Zaun klettern sehen habe. Daraufhin habe er ihn zu sich gerufen, woraufhin der Junge aus Angst wegrannte und sogar Autos anhielt. Der Schlagzeuglehrer des Jungen kam hinzu und zog diesen ins Gebäude. Das sah für die Gendarmarie so aus, als ob der Junge gewaltsam ins Haus verbracht werden würde. Die Angelegenheit konnte somit geklärt und das Kind im weiteren Verlauf der Mutter übergeben werden.
Ruhender Verkehr
Im ruhenden Verkehr hat der KOD im dritten Quartal insgesamt 936 Verwarnungen unter anderem wegen Parkens auf dem Gehweg, in Feuerwehrzufahrten, in Halteverbotszonen sowie Parkens ohne gültigen Parkschein ausgestellt.
Die Stadtverwaltung weist allgemein zur Ausstellung von Verwarnungen im ruhenden Verkehr auf Folgendes hin: In Bereichen wie etwa dem verkehrsberuhigten Bereich auf dem Urteilsplatz, in denen das kurzfristige Halten erlaubt ist, stellt der KOD in der Regel aus Kulanz eine nicht abgeschlossene Verwarnung ein, wenn der Fahrer während der Kontrolle zum Fahrzeug zurückkommt. Eine andere Situation liegt vor, wenn der Gesetzgeber bereits das Halten nicht erlaubt, wie beispielsweise auf dem Gehweg. In diesen Fällen stellt der KOD eine Verwarnung vor Ort nicht ein, weil gerade auch das kurzfristige Halten unterbunden werden soll.