04.03.2020 - Antragstellung ab sofort möglich
Längere Außenbewirtungszeiten während der Sommerzeit
Die Erfahrungen sind gut: Die längeren Außenbewirtungszeiten, die die Stadtverwaltung im letzten Jahr genehmigt hat, haben für positive Resonanz gesorgt.
Deshalb erhalten die Lahrer Gastronomen auch in diesem Jahr während der Sommerzeit, vom 29. März 2020 bis 25. Oktober 2020, die Möglichkeit, an Freitagen und Samstagen bis 24:00 Uhr außen zu bewirten.
Notwendig ist dafür nur ein kurzer Antrag bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dieser kann auch per Mail an sarah.baur@lahr.de gerichtet werden.
Wenn dem Antrag stattgegeben wird, kann die Bewirtung im Außenbereich an Freitagen und Samstagen im Regelfall bis 24:00 Uhr erfolgen, statt nur bis 23:00 Uhr. Aber nur, wenn die Prüfung im Einzelfall nicht ergibt, dass dem wichtige Gründe entgegenstehen, wie beispielsweise ein bestehendes Lärmgutachten, das feste Außenbewirtungszeiten beinhaltet.
Die Stadtverwaltung Lahr appelliert an alle Gastronomen, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausdehnung der Bewirtung nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe der umliegenden Anwohner führt.