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12.01.2026 - Kommunaler Ordnungsdienst zieht Quartalsbilanz Kontrollen rund um Veranstaltungen und Verkehr

Brust eines Mitarbeiters des KOD mit Stadtwappen und Schriftzug Polieibehörde
Quelle: Stadt Lahr
Die Chrysanthema, Kontrollen in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften, Überprüfungen von Fahrrädern und E-Scootern sowie der ruhende Verkehr waren Schwerpunkte der Arbeit des Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Lahr (KOD) im vierten Quartal 2025.

Chrysanthema

Während der Chrysanthema kam es insbesondere im Bereich der Busparkplätze und des Veranstaltungsareals zu zahlreichen Verkehrsverstößen. Fahrzeuge, die Zufahrten blockierten oder im absoluten Halteverbot abgestellt waren, wurden konsequent abgeschleppt. In drei Fällen ging der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) gegen organisiertes Betteln vor und erhob Sicherheitsleistungen. Zudem wurden Platzverweise aufgrund nicht genehmigter Sondernutzungen ausgesprochen, darunter auch gegenüber einem Luftballonkünstler.

 

Im Übrigen verlief die Veranstaltung ohne besondere Vorkommnisse.

 

Kontrolle Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Bei Kontrollen in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften stellte der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) 20 Verstöße gegen die örtliche Satzung fest und leitete entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Beanstandet wurden unter anderem abgeklebte Rauchmelder sowie nicht erlaubte Übernachtungsgäste.

 

Beleuchtungskontrollen

Im Rahmen von Beleuchtungskontrollen wurden insgesamt 27 Fahrräder ohne oder mit nicht ausreichender Beleuchtung festgestellt. Ziel der Kontrollaktion war es, die Verkehrssicherheit insbesondere in der dunklen Jahreszeit durch funktionsfähige Beleuchtung zu erhöhen.

 

E-Scooter und Fahrradkontrollen in der Marktstraße

Im Zusammenhang mit E-Scootern stellte der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) 73 Verstöße fest. Der Großteil betraf das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone, darüber hinaus wurden Verfahren wegen der Mitnahme weiterer Personen, der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt sowie fehlenden Versicherungsschutzes der Elektrokleinstfahrzeuge eingeleitet. Darüber hinaus wurde das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern außerhalb der zugelassenen Zeiten und Bereiche in 16 Fällen verwarnt.

 

Fahrzeuge ohne Zulassung und nicht betriebsbereite Fahrzeuge

Bei weiteren Kontrollfahrten sprach der KOD Verwarnungen für 66 Fahrzeuge aus, die auf öffentlich gewidmeten Flächen abgestellt wurden und nicht zugelassen oder betriebsbereit waren. Bei nicht fristgerechter Entfernung wurden diese abgeschleppt.

 

Werbeanhänger

Während der Streifenfahrten wurden sieben abgestellte Werbeanhänger festgestellt. Da diese ohne die erforderliche Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum parkten, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

 

Ruhender Verkehr

Im ruhenden Verkehr musste der KOD 2625 Falschparker aufgrund von Parken beispielsweise auf dem Gehweg, Parken in absoluten Halteverboten und Parken ohne Parkticket verwarnen.