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25.10.2024 - Gemeinderat entscheidet über mögliche Erhöhungen bei der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer Investitionen in die Zukunft sichern

Zur Finanzierung zusätzlicher Zukunftsinvestitionen in die Bildungs-, Gesundheits- und Verkehrsinfrastruktur schlägt die Stadtverwaltung Lahr unter anderem Anpassungen auf der Einnahmenseite vor: Der Gemeinderat wird sich im November 2024 mit möglichen Erhöhungen bei der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer befassen.

Grundlage ist eine langfristige Finanz- und Investitionsagenda bis zum Jahr 2035, die ebenfalls von der Stadtverwaltung erarbeitet wurde. Die Verwaltung regt darin für die Jahre 2025 bis 2028 an, zusätzlich zum bestehenden Investitionsprogramm in Höhe von rund 47 Millionen Euro weitere zukunftsweisende Infrastrukturmaßnahmen mit einem städtischen Finanzierungsanteil von insgesamt circa 24 Millionen Euro in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Dazu zählen die Projekte Kreisstraße, Klinikum, Kita Reichenbach, Ganztagesbetreuung an Schulen sowie Mittel für Feuerwehrbedarfe. Geförderte Maßnahmen sollen dabei unter dem Vorbehalt der Förderbewilligung stehen.

Zur Gegenfinanzierung schlägt die Stadtverwaltung vor, die Schuldenobergrenze auf voraussichtlich 64 Millionen Euro zu erhöhen, die Ausgaben weiter zu konsolidieren – für die Jahre 2026 bis 2028 sollen je eine Million Euro laufender Kosten reduziert werden – und die Einnahmen zu verbessern, unter anderem mittels Anpassungen bei der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer.

Neben dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bildet die Gewerbesteuer die zweite große Einnahmenposition unter den Steuern im städtischen Haushalt. Der Hebesatz der Gewerbesteuer in Lahr liegt seit 15 Jahren bei 390 Prozent und soll gemäß Vorschlag der Verwaltung zum 1. Januar 2026 auf 420 Prozent steigen. Der frühzeitige Beschluss würde berücksichtigen, dass viele Unternehmen sich derzeit in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bewegen. Sie hätten somit die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf die neue Gewerbesteuerhöhe vorzubereiten. Außerdem würde ihnen im Übergangsjahr zugutekommen, dass die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Neuerungen bei der Grundsteuer in Summe zu deutlichen Entlastungen der bebauten Industrie- und Gewerbegrundstücke führen wird. Mit der Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes 2026 würden die Unternehmen dann wieder stärker an der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur beteiligt werden.

Die Stadt Lahr hat im Jahr 2023 ein Gewerbesteueraufkommen von brutto knapp 30,5 Millionen Euro verzeichnet. Mit der Anpassung des Hebesatzes würde die Stadtverwaltung im ersten sich vollumfänglich auswirkenden Veranschlagungsjahr 2027 mit einem voraussichtlichen Gewerbesteueraufkommen von zusätzlich zirka 2,5 Millionen Euro rechnen.

Die Vergnügungssteuer betrifft im Gebiet der Stadt Lahr hauptsächlich Geldspielgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Die Verwaltung schlägt vor, den Steuersatz zum 1. Januar 2025 für diese Geräte von 22 auf 25 Prozent der Bruttokasse – also des Einspielergebnisses – zu erhöhen. Im Jahr 2023 betrieben 35 Automatenaufsteller insgesamt 77 Spielgeräte in 22 Gaststätten; weitere 137 Spielgeräte wurden in zwölf Spielhallen betrieben. Das Steueraufkommen für die Stadt Lahr aus den Geldspielgeräten belief sich im gleichen Jahr auf knapp 1.950.000 Euro. Die Erhöhung soll, unter der Annahme gleichbleibender Verhältnisse, künftig zusätzliche Einnahmen von jährlich etwa 200.000 Euro ermöglichen.

Darüber hinaus regt die Verwaltung an, künftig Diskotheken und Tanzveranstaltungen von der Vergnügungsbesteuerung auszunehmen. Im Unterschied zu allen anderen kulturellen Angeboten in Lahr werden Diskotheken bislang mit der Vergnügungssteuer belegt. Die Stadt würde mit diesem Schritt ab 2025 auf jährliche Einnahmen von voraussichtlich 4320 Euro verzichten, um Diskotheken als kulturelle Einrichtungen zu unterstützen. Die Stadt Lahr ist ohnehin bislang die einzige Große Kreisstadt im Ortenaukreis, die Diskotheken besteuert.

Der öffentliche Gremienlauf der Beschlussvorlagen zur Gewerbesteuer und zur Vergnügungssteuer beginnt am Mittwoch, 6. November 2024, im Ortschaftsrat Reichenbach. Ziel ist, in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Montag, 18. November 2024, diese beiden Vorlagen sowie die Vorlage zur Finanz- und Investitionsagenda abschließend zu behandeln und den städtischen Haushalt 2025 einzubringen.