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14.12.2020 - Kitas und Schulen schließen mit dem zweiten Lockdown Informationen zur Notbetreuung ab Mittwoch, 16. Dezember

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens wurde von der Bundeskanzlerin in Abstimmung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am Sonntag, 13. Dezember der zweite Lockdown beschlossen. Daher hat die Stadt Lahr in Abstimmung mit dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) folgendes Vorgehen auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Land festgelegt: Kitas, Horte und Schulen schließen ab Mittwoch, 16. Dezember bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021.Für folgende Gruppen wird eine Notbetreuung an den jeweiligen Stammeinrichtungen der Kinder an den regulären Öffnungstagen eingerichtet: Kita-Kinder, Kinder der Kindestagespflege, Hortkinder, Kinder der Sozialpädagogischen Schülerhilfe und Schüler/innen bis einschließlich Klasse 7.

An den regulären Schließtagen wird festgehalten, das heißt zu diesen findet keine Notbetreuung statt. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch.

Verantwortlich für die Organisation der Notbetreuung sind die Träger der Kindertageseinrichrichtungen bzw. die Schulen. Für die Kindertages-einrichtungen der Stadt Lahr ist die Umsetzung der Notbetreuung folgendermaßen geplant:

Ansprechpartner für die Anmeldung zur Notbetreuung sind die jeweiligen Einrichtungen der Kinder. Grundsätzlich gilt, dass Kinder in der Notbetreuung nur mit einer bestätigten Arbeitgeberbescheinigung berücksichtigt werden können. Diese muss zum Start der Notbetreuung vorliegen und spätestens bis Freitag 18. Dezember nachgereicht werden und zwar direkt bei den Einrichtungen. Ein entsprechendes Formular erhalten Eltern von den Einrichtungsleitungen. Auch auf der Website der Stadt Lahr ist eine Vorlage downloadbar.

Nach wie vor ist eine Vermischung der Gruppen nicht möglich, das heißt die Kinder der Notbetreuung werden in ihren bisherigen Gruppen/Klassen von den üblichen Betreuungs- und Lehrkräften betreut.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates am Montag, 14. Dezember möchte die Stadt Lahr zur Entlastung der Elternschaft beitragen, indem Eltern einen halben Monatsbeitrag Erstattung erhalten, wenn Kinder länger als zwei Wochen nicht betreut werden können. Dies gilt auch, wenn mehrere kürzere Schließungen veranlasst wurden, die in der Summe mehr als zwei Wochen bzw. 10 Betreuungstage anhalten. Hierunter fallen nach heutigem Stand auch die nun beschlossenen Schießtage. Sollten sich anderslautende Änderungen von Bund oder Land ergeben, wird die Stadtverwaltung die Regelungen daran anpassen.

Für die nächsten Tage sind weitere Hinweise vom Land Baden-Württemberg angekündigt. Daher können sich noch Änderungen ergeben, die dann so schnell als möglich an die Eltern kommuniziert werden.

Für allgemeine Rückfragen stehen bei der Stadt Lahr folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Kitas                                                             Hort/Schule

E-Mail:      kitaservice@lahr.de                        schulen.sport@lahr.de

Telefon:    07821 910-5040                             07821 910-5051

Arbeitgeberbescheinigung Notbetreuung