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01.06.2021 - Im Juni steht das Blasinstrument im Mittelpunkt bei den Villa Jamm Artists Hornkonzert im Lahrer Stadtpark

Gruppenbild des Ensembles mit Abstand
Naturhornensemble Hornklang
Nach dem erfolgreichen Start der Aufführungen durch die Villa Jamm Artists am letzten Maiwochenende mit der Oper „Der Barbier von Sevillahr“ steht im Rahmen des spartenübergreifenden Kunst- und Kultursommers im Juni 2021 das Horn im Mittelpunkt.

„Hornologie: Naturhorn – Jagdhorn – Waldhorn“: So lautet der Titel des Konzerts am Sonntag, 6. Juni, im Musikpavillon des Lahrer Stadtparks. Zu erleben sind der Solohornist des Nationaltheaters Mannheim Stefan Berrang, der Solohornist der Badischen Staatskapelle Karlsruhe Dominik Zinstag, die Lahrer Hornpraktikantin der Bamberger Symphoniker Miriam Zimmermann und die aus dem Schuttertal stammende Hornistin des Bundesjugendorchesters Apollonia Maier.

Anders als in der Programm-Broschüre der Villa Jamm Artists angekündigt, beginnt das Konzert um 19 Uhr, nicht um 17 Uhr. Einlass ist ab 18 Uhr. Der Eintritt ist frei. Spenden für die Musikerinnen und Musiker sind erbeten. Die Teilnehmerzahl ist pandemiebedingt auf 250 Personen beschränkt.

Der ebenfalls für Sonntag, 6. Juni, ab 14 Uhr angekündigte Workshop wird aufgrund der aktuell geltenden Hygienevorschriften inhaltlich angepasst. Anders als angekündigt, baut der Multiinstrumentalist und Inhaber des Alphorn-Centers Franz Schüssele mit den Teilnehmenden selbst Instrumente. Der Titel: „Alphornwerkstatt – wir improvisieren mit Rohren“.

Für beide Veranstaltungen gilt: Reservierungen beziehungsweise Anmeldungen im KulTourbüro werden bis Samstag, 5. Juni, 13 Uhr telefonisch unter 07821/950210 erbeten. Die Teilnehmenden müssen entweder einen tagesaktuellen, maximal 24 Stunden alten negativen COVID-19-Schnelltest, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.