28.04.2023 - Verwaltungsvorschlag sieht ein Plus von durchschnittlich 7,5 Prozent vor
Höhere Kita-Gebühren in Lahr notwendig
Die Stadt Lahr plant die Gebühren für Kindertagesstätten ab September 2023 um durchschnittlich 7,5 Prozent zu erhöhen. Diesen Vorschlag wird die Verwaltung zunächst den einzelnen Ortschaftsräten vorlegen und ihn dann im Juni in den Gemeinderat einbringen.
Sofern der Gemeinderat zustimmt, handelt es sich um die erste Erhöhung der Kitagebühren in Lahr seit dem Jahr 2018. Die Coronapandemie mit kurzfristigen Betreuungsausfällen und erheblichen Einschränkungen hat Familien sehr belastet. Deswegen wurde in Lahr in den vergangenen Jahren trägerübergreifend auf eine Gebührenerhöhung in den Kitas und Horten verzichtet. Entlastung gab es während der Pandemie durch einen zeitweisen Erlass von Kita-Gebühren sowie durch Erstattungsregelungen bei längeren Schließungen und Betreuungsausfällen.
Seit 2018 sind jedoch die Betriebskosten in den Einrichtungen gestiegen und generell hat sich die städtische Haushaltslage zugespitzt. Ziel der Stadtverwaltung ist es, Eltern angemessen an den Betriebskosten der Kitas zu beteiligen, aber auch eine starke wirtschaftliche Belastung der Familien zu vermeiden.
Der Städte- und Gemeindetag und auch die Kirchen geben als Zielgröße vor, dass Elternbeiträge 20 Prozent der Kosten abdecken sollten. In der Stadt Lahr liegt nach den Haushaltsplanzahlen 2022 der Kostendeckungsgrad lediglich bei 12,2 Prozent.
Für 20 Prozent der Kinder in städtischen Einrichtungen übernimmt die Jugendhilfe die Kita-Gebühren. Dieser Kreis wurde in den vergangenen Jahren durch Anpassung der Einkommensgrenzen und Transferleistungen kontinuierlich erweitert. Somit wirkt sich die geplante Erhöhung für diese Familien nicht aus.
Familien, die knapp über dem Leistungsbezug stehen und denen die Erhöhung Schwierigkeiten bereitet, wird die Stadtverwaltung besonders in den Blick nehmen. Dies soll durch eine angepasste Geschwisterermäßigung ab dem kommenden Jahr geschehen und auch die Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, trägt hier zu einer Entlastung bei. „Wir denken diese Familien mit, kümmern uns und suchen nach Lösungen“, betont Erster Bürgermeister Guido Schöneboom.
Die Kita-Gebühren sind in Lahr gestaffelt nach der Zahl der Kinder, die ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot besuchen. So wird für das erste Kind die volle Gebühr fällig, zwei Kinder erhalten jeweils eine Ermäßigung von 25 Prozent, drei Kinder 50 Prozent sowie vier und mehr Kinder einer Familie eine Ermäßigung von 65 Prozent. Die Ausgestaltung einer möglichst familienfreundlichen Gebührengestaltung wird weiterhin von einer Expertengruppe begleitet.
Für die Betreuung eines Kindes in der Regelbetreuung vor- und nachmittags sind somit 110 Euro ab September 2023 für das erste Kind zu bezahlen, in der sechsstündigen Betreuungsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ werden für das erste Kind dann 139 Euro fällig.