Lahr Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2026 - online veröffentlicht am 03.02.2026

Die nachstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2025 vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Erlass vom 22.01.2026, Az.: RPF14-2241-9/7/6, eingegangen bei der Stadt Lahr am 29.01.2026, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am 15.12.2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt.

 

Der in der Haushaltssatzung 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 10.700.000,-- Euro und der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.470.000,-- Euro wurde genehmigt.

 

Nach § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO wurde die Gesetzmäßigkeit der Beschlüsse des Gemeinderates der Stadt Lahr vom 15.12.2025 über die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ für das Wirtschaftsjahr 2026 bestätigt.

 

Gleichzeitig wurden die Gemeinderatsbeschlüsse über die festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für die Wirtschaftspläne 2026 wie folgt genehmigt:

 

  • Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ in Höhe von 12.657.700,-- Euro
  • Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in Höhe von 4.500.000,-- Euro
  • Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ in Höhe von 2.357.700,-- Euro

 

Im Weiteren wurden die Gemeinderatsbeschlüsse über die festgesetzten Beträge der Verpflichtungs-ermächtigungen für die Wirtschaftspläne 2026 wie folgt genehmigt:

 

  • Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ in Höhe von 1.340.000,-- Euro

 

Außerdem wurden die Gemeinderatsbeschlüsse über die festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite für die Wirtschaftspläne 2026 wie folgt genehmigt:

 

  • Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ in Höhe von 2.000.000,-- Euro
  • Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ in Höhe von 7.500.000,-- Euro

 

 

Der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne 2026 liegen zur Einsichtnahme vom 04.02.2026 bis 13.02.2026 (12.02.2026 Schließtag) im Rathaus Südflügel -Stadtkämmerei-, 1. OG, Zimmer 1.02/1.03 öffentlich aus. Der Haushaltsplan ist auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehbar. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Stadtkämmerei, Abt. Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt.

 

 

Stadtverwaltung Lahr/Schwarzwald, den 03. Februar 2026

Die Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2026 hat folgenden Wortlaut:

 

Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2026

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.12.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                   EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

191.484.600

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

192.944.245

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.459.645

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.459.645

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                      EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

188.184.550

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

179.393.945

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

8.790.605

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

8.688.050

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

19.468.750

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-10.780.700

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-1.990.095

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

10.700.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

4.000.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

6.700.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

4.709.905

 

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                  10.700.000 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                                                                    8.470.000 EUR

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                           20.000.000 EUR

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v.H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

 

Lahr/Schwarzwald, den 16.12.2025

 

gez. Markus Ibert
Oberbürgermeister