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13.07.2026 - Veranstaltungen erfordern Genehmigung des Landratsamts Grillen und jegliches Feuer im und am Wald untersagt

Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass das Landratsamt Ortenaukreis eine Allgemeinverfügung wegen Waldbrandgefahr erlassen hat. Sie ist zum heutigen Tag in Kraft getreten und gilt bis einschließlich Montag, 31. August 2026.

Waren in Lahr bisher nur die Grillstellen im Stadtwald gesperrt, ist nun jegliches Feuer einschließlich des Einsatzes von Gas- und Elektrogrills in allen Wäldern sowie in einer Entfernung von bis zu 100 Metern vom Wald untersagt. Zudem gilt grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober im Wald ein Rauchverbot.

Alle Veranstaltungen, die bis Ende August 2026 im Wald oder in einem Abstand von bis zu 100 Metern vom Wald stattfinden sollen, erfordern eine forstrechtliche Genehmigung des Amts für Waldwirtschaft beim Landratsamt Ortenaukreis. Die Zustimmung der Waldbesitzenden wird ebenfalls vorausgesetzt.

Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamts ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.