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04.09.2026 - Allgemeinverfügung des Landratsamts bis Ende September 2026 verlängert Grillen und jegliches Feuer im und am Wald bleiben untersagt

Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass das Landratsamt Ortenaukreis seine Allgemeinverfügung wegen Waldbrandgefahr verlängert hat.

Sie gilt nun bis einschließlich Mittwoch, 30. September 2026.

Gemäß der Verfügung ist jegliches Feuer einschließlich des Einsatzes von Gas- und Elektrogrills in allen Wäldern sowie in einer Entfernung von bis zu 100 Metern vom Wald untersagt. Zudem gilt grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober im Wald ein Rauchverbot.

Alle Veranstaltungen, die bis Ende September 2026 im Wald oder in einem Abstand von bis zu 100 Metern vom Wald stattfinden sollen, erfordern eine forstrechtliche Genehmigung des Amts für Waldwirtschaft beim Landratsamt Ortenaukreis. Die Zustimmung der Waldbesitzenden wird ebenfalls vorausgesetzt.

Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamts ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.