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13.08.2025 - Fachgerechte Entsorgung von Grünschnitt in Lahr Gartenabfälle an der Schutter entsorgt

Das Foto zeigt einen großen Haufen Grünabfälle
Grünabfälle dürfen nicht einfach in der Landschaft entsorgt werden
Quelle: Stadt Lahr
Entlang der Schutter haben unbekannte Personen unerlaubt Gartenabfälle entsorgt. Diese Beobachtung machen die Mitarbeitenden des Lahrer Forsts auch im Wald, an Waldrändern nahe der Bebauung und im Umfeld von Kleingartenanlagen. Die Stadt Lahr weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Gras- und Heckenschnitt aus Hausgärten wird bei privater Anlieferung im Auftrag des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis bei den privat betriebenen Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis kostenlos angenommen. In Lahr ist das die Kompostierungsanlage Gebrüder Förster GmbH bei der Kläranlage, Limbruchweg 22.

Die falsche Entsorgung von Grünschnitt hat ernstzunehmende Folgen, die den wenigsten so bekannt sind. Invasive Gartenpflanzen gelangen in die heimische Natur, wo sie sich unkontrolliert ausbreiten und heimische Pflanzen verdrängen können. Dabei entstehen oft kleine „Vergärungshaufen“ oder „Misthaufen“.  Zudem beginnen die Abfälle zu verfaulen und gelangen teilweise in die Schutter, wo sie das Gewässer zusätzlich belasten können.

Eine Übersicht über weitere Abfallannahmestellen im Ortenaukreis gibt es auf lahr.de unter der Rubrik „Bauen + Umwelt“ „Abfall“ „Abfallannahmestellen“. Zudem fördert das Landratsamt Ortenaukreis die Eigenkompostierung durch einen Zuschuss von zehn Euro beim Kauf eines Kompostbehälters.

(www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de/zuschuesse-kreisputzete/kompostbehaelterzuschuss)