Blick über Lahr

Frühzeitige Beteiligung zur elften Änderung des Flächennutzungsplans

Frühzeitige Beteiligung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans
Plan
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim hat am 9. Juli 2024 in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die

elfte Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

gefasst und für diese die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich:

Stadt Lahr

Bereich Bebauungsplan Klinikum im Stadtteil Langenwinkel

Darstellung Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Klinikum (Fläche ca. 9,5 ha).

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim, der Bestandsplan und die Begründung in der Zeit vom

15. Juli 2024 bis einschließlich 30. August 2024

im Internet unter

www.lahr.de/beteiligungsverfahren.234300.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplan, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur elften Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim veröffentlicht.

Ebenso unter

www.kippenheim.de/verwaltung-politik/ausschreibungen-und-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen

Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, 77933 Lahr/Schwarzwald während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:          

Mo – Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr

Do: 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Ebenso bei der Gemeinde Kippenheim, Bauamt (im Flur des Erdgeschosses), Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim.

Öffnungszeiten:          

Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtplanungsamt, Schillerstraße 23, 77933 Lahr/Schwarzwald und Gemeinde Kippenheim, Bauamt, Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim), eingereicht werden.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Offenlegungsbeschluss der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Lahr/Schwarzwald, 13. Juli 2024                        

Stadt Lahr für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim

 

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-0681
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

 

Die Beschlussvorlage können Sie hier (95/2024 1. Ergänzung) einsehen.