Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim hat am 9. Juli 2024 in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die
elfte Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
gefasst und für diese die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich:
Stadt Lahr
Bereich Bebauungsplan Klinikum im Stadtteil Langenwinkel
Darstellung Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Klinikum (Fläche ca. 9,5 ha).
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim, der Bestandsplan und die Begründung in der Zeit vom
15. Juli 2024 bis einschließlich 30. August 2024
im Internet unter
www.lahr.de/beteiligungsverfahren.234300.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplan, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur elften Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim veröffentlicht.
Ebenso unter
www.kippenheim.de/verwaltung-politik/ausschreibungen-und-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen
Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, 77933 Lahr/Schwarzwald während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
Mo – Mi und Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681
Ebenso bei der Gemeinde Kippenheim, Bauamt (im Flur des Erdgeschosses), Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim.
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr
Stellungnahmen können abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtplanungsamt, Schillerstraße 23, 77933 Lahr/Schwarzwald und Gemeinde Kippenheim, Bauamt, Untere Hauptstraße 4, 77971 Kippenheim), eingereicht werden.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Offenlegungsbeschluss der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Lahr/Schwarzwald, 13. Juli 2024
Stadt Lahr für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-0681
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
Die Beschlussvorlage können Sie hier (95/2024 1. Ergänzung) einsehen.