Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 23. Oktober 2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Sport-Kita
auf den Gemarkungen Lahr und Sulz gefasst und für diesen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Bestandsplan mit Geltungsbereich, dem Gestaltungplan und der Erläuterung zum Vorentwurf, in der Zeit vom
30. Oktober 2023 bis einschließlich 1. Dezember 2023
im Internet unter
www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungspläne, Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan Sport-Kita veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
Mo – Mi und Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Do 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681
Stellungnahmen können abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an beteiligungen-stadtplanung@lahr.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtplanungsamt, Schillerstraße 23, 77933 Lahr), eingereicht werden.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Stadt Lahr, 28. Oktober 2023
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.
Dokumente: