Blick über Lahr

Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan PV-Anlage Waldmattensee, Stadtteil Kippenheimweiler

Geltungsbereich des Bebauungsplanes PV-Anlage Waldmattensee, Stadtteil Kippenheimweiler
Plan
Quelle: Stadt Lahr

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 23. Oktober 2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan

PV-Anlage Waldmattensee

im Stadtteil Kippenheimweiler gefasst und für diesen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus den Übersichtsplänen, dem Vorentwurf eines Nutzungsplanes mit Geltungsbereich, der Erläuterung zum Vorentwurf und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, in der Zeit vom

30. Oktober 2023 bis einschließlich 1. Dezember 2023

im Internet unter

www.lahr.de/beteiligungsverfahren.11705.htm, ÖffentlichkeitsbeteiligungBebauungspläne, Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan PV-Anlage Waldmattensee, Stadtteil Kippenheimweiler veröffentlicht.

Zusätzlich können die Unterlagen im selben Zeitraum werktags (außer samstags) im Flur des Stadtplanungsamtes zwischen Zimmer 1.54 und 1.57, Rathaus 2, Schillerstraße 23, während den Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Mo - Mi und Fr 8:30 - 12:30 Uhr

Do 13:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung, Tel. 07821/910-0681

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Erweiterung des Kiesabbaus Waldmattensee in Kippenheimweiler mit Prüfung der Betroffenheit der europäischen Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie sowie der Arten nach Anhang IV FFH-Richtlinie sowie darüber hinaus streng geschützter Arten mit Darstellung der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung sowie zum Ausgleich und zum Ersatz der nachteiligen Auswirkungen der Erweiterung.

Stellungnahmen können abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch, z. B. per E-Mail an info@planschmiede-hansert.net erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch (Stadt Lahr, Stadtplanungsamt, Schillerstraße 23, 77933 Lahr), eingereicht werden.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Stadt Lahr, 28. Oktober 2023

Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.

Dokumente: