10.11.2025 - Gemeinderat entscheidet über aktualisierte Satzung für den Lahrer Wochenmarkt
Foodtrucks, Getränke, Gebühren
Lahrer Wochenmarkt
Quelle: Ronald Buck/Stadt Lahr
Die Stadtverwaltung strebt zum kommenden Jahr eine Neufassung der Satzung für den Lahrer Wochenmarkt an. Ziel ist es, den Markt an aktuelle Entwicklungen und Besucherwünsche anzupassen sowie das attraktive, vielfältige Markterlebnis zu erweitern.
Mit der neuen Satzung werden unter anderem moderate Anpassungen der Marktgebühren über die folgenden drei Jahre vorgenommen. Zudem werden die Angebotsmöglichkeiten auf dem Wochenmarkt erweitert: Künftig dürfen Händlerinnen und Händler auch alkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr vor Ort anbieten. Darüber hinaus können erstmals Foodtrucks Teil des Wochenmarkts werden und das gastronomische Angebot bereichern. Ziel ist, den Markt als Ort der Begegnung und sozialen Treffpunkt zu stärken und die Verweildauer der Gäste in der Innenstadt zu erhöhen.
Der Vorschlag der Verwaltung für die Neufassung der Wochenmarkt-Satzung wurde vorab mit den Marktbeschickern abgestimmt. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am Montag, 17. November 2025, darüber entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die überarbeitete Satzung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
Etwa 25 Marktbeschicker präsentieren sich auf dem Lahrer Wochenmarkt mit einem vielfältigen Angebot. Es umfasst unter anderem Obst und Gemüse, Backwaren, hochwertige Spezialitäten wie beispielsweise Öle, Liköre, Honig, Forellen, Gewürze oder selbstgemachte Marmelade, Produkte aus Italien und Griechenland sowie eine breite Auswahl an französischem Käse und regionalen Wurst- und Fleischprodukten.