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08.06.2021 - Bei Verstoß drohen Bußgelder Feste Einwurfzeiten am Altglascontainer

Für die Altgalscontainer der Stadt Lahr gelten geregelte Einwurfzeiten. So sollen Anwohner ganz bewusst vor Lärmbelästigungen geschützt werden.

Die Entsorgung von Altglas ist an den Altglascontainern an Werktagen (montags bis samstags) von 7 Uhr bis 20 Uhr möglich. Zu den anderen Zeitungen und an Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen von Altglas in die  Altglascontainer verboten.

Ein Verstoß gegen die geltenden Einwurfzeiten ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.