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05.02.2018 - Erste Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit

Seit 2008 brauchen Wohngebäude, die verkauft oder vermietet werden, einen Energieausweis. Diese sind nur zehn Jahre gültig, so verlieren die ersten zur Jahresmitte ihre Gültigkeit.

Etwa die Hälfte der Lahrer Wohnhäuser wurde vor 1966 erbaut, so Dr. Michael Dutschke, Klimaschutzmanager der Stadt Lahr. Dutschke. Die Häuser waren die ersten, die einen Energieausweis benötigten. Später mussten auch die Eigentümer neuerer Gebäude vor Verkauf oder Vermietung den Energieausweis erstellen lassen, der in seiner heutigen Form an mit Effizienzklassen zwischen A+ (sehr gut isoliert) und H (schlechte Wärmedämmung) an die Elektrogeräte-Label erinnert. Häuser, die von den Eigentümern selbst bewohnt werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

 

Zwei Arten des Energieausweises sind gängig, der Energiebedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger für künftige Mieter oder Käufer, da auf ihm der berechnete Energiebedarf des Gebäudes ausgewiesen ist. Dafür ist eine vor-Ort-Erfassung notwendig, was die Kosten des Ausweises auf mehrere hundert Euro steigen lässt. Der Verbrauchsausweis dagegen wird auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre erstellt und ist entsprechend günstiger. Gebäude, die vor 1977 erstellt wurden, brauchen grundsätzlich einen Bedarfsausweis. Die Eigentümer neuerer Gebäude können zwischen den Alternativen wählen.

 

Christian Dunker von der Ortenauer Energieagentur hilft bei der Suche nach einem guten Dienstleister: „Wer seine Immobilie verkaufen will, wird die jeweils billigste Alternative des Energieausweises wählen. Wer sie dagegen pflegt und vermietet, ist an hochwertigen Informationen interessiert.“ In diesem Fall empfiehlt Dunker, einen Sanierungsfahrplan zu erstellen.

 

Dieses Gutachten, das vom Bund oder vom Land bezuschusst wird, verschafft dem Bauherrn eine Übersicht über den energetischen Zustand seines Hauses und empfiehlt eine Staffelung von Maßnahmen der energetischen Sanierung. Die Ermittlung des Energiebedarfs ist Teil des Fahrplans. Durch die Subventionierung ist der Sanierungsfahrplan für den Hausbesitzer nicht teurer als ein Energiebedarfsausweis, aber viel aussagekräftiger.