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09.10.2018 - Vortrag mit Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann „Erben und Vererben“

Mann mit hellbraunem Haar, Brille, gekleidet mit schwarzem Anzug und hellblauer Krawatte, lächelt in die Kamera.
Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann
Zu einem Vortrag über Erbrecht lädt die Volkshochschule Lahr am Dienstag, 16. Oktober 2018, um 19:00 Uhr in die Kaiserstr. 41 ein.

Um zu entscheiden, ob für die eigene Situation ein Testament erforderlich ist, ist es wichtig, die grundlegenden Regeln des deutschen Erbrechts zu kennen. Die gesetzliche Erbfolge führt nicht für jeden zu der gewünschten Vermögensverteilung. Und falls ein Testament verfasst werden soll, sind die richtige Form und die sichere Verwahrung von großer Bedeutung. Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann gibt hierzu wichtige Informationen. Anhand praxisnaher Beispiele werden in dem Vortrag die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt.  Auch die grundlegenden steuerlichen Fragen und die Freibeträge werden mitbehandelt. Die Teilnehmer des Vortrags können mit ihren Fragen die Inhalte aktiv mitbestimmen. So soll ein möglichst großer Nutzen für die Zuhörer erreicht werden.

Referent Jürgen Brinkmann, Rechtsanwalt, leitet seit fast 30 Jahren eine Rechtsanwaltskanzlei in Kappel-Grafenhausen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Pflegerecht, das Immobilienrecht und das Erbrecht.

Der Eintritt beträgt 3,50 Euro, ermäßigt 2,50 Euro. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen gibt es bei der Volkshochschule Lahr, Tel. 07821/918-0, E-Mail: vhslahr@lahr.de oder im Internet unter www.vhs.lahr.de.