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18.02.2026 - Erlaubnis zur Öffnung für Geschäfte außerhalb der Lahrer Innenstadt möglich Einkaufsbummel am Blütensonntag

Am Blütensonntag, 29. März 2026, lädt die Stadt Lahr erneut zu einem verkaufsoffenen Sonntag ein.

Auch Geschäfte außerhalb der Innenstadt können an diesen Tagen öffnen. Die städtische Satzung über verkaufsoffene Sonntage ermöglicht es Gewerbetreibenden außerhalb der Innenstadt, im Einzelfall eine Erlaubnis zur Sonntagsöffnung zu erhalten, wenn sie aufgrund eines besonderen Beitrags als Bestandteil der Veranstaltung bewertet werden können.

Weitere Informationen zu den Kriterien und Voraussetzungen gibt es bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung per E- Mail: beyza.iliklerden@lahr.de.

Entsprechende Anträge zur Öffnung können bis spätestens Montag, 16. März 2026, per Mail an beyza.iliklerden@lahr.de gerichtet werden.