29.10.2019 - Änderung der zeitlichen Abläufe
Einführung Neues Kommunales Haushaltsrecht
Aufgrund landesgesetzlicher Vorgaben wird die Stadt Lahr ihr Finanzwesen zum 01.01.2020 auf das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umstellen. Aus diesem Grund werden auch die Etat-Beratungen für das Haushaltsjahr 2020 erst im kommenden Frühjahr stattfinden.
In der Vergangenheit erfolgte die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in den Gemeinderat, die Vorberatungen in den Ausschüssen einschließlich der ganztägigen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses sowie die Etat-Verabschiedung durch den Gemeinderat bis zum jeweiligen Jahresende für das kommende Haushaltsjahr. Die Beratungen nach den bisherigen Zeitplanungen hätten damit im November/Dezember 2019 für das Haushaltsjahr 2020 stattgefunden.
Die Umstellung vom kameralen auf den künftigen doppischen Rechnungsstil (NKHR) ist sehr vielfältig und ausgesprochen komplex und mit grundlegenden Veränderungen gegenüber der bisherigen Systematik verbunden.
Infolge der Systemumstellung ist eine Übertragung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln des Jahres 2019 in das Folgejahr weder rechtlich noch technisch möglich. Es können also keine Haushaltsreste für das Jahr 2019 gebildet werden. Aus diesem Grund wird es für alle diejenigen Maßnahmen, die nicht bis zum 31.12.2019 abgeschlossen bzw. rechnungstechnisch (schluss-)abgewickelt werden können, zwingend notwendig werden, eine Mittelneuveranschlagung im Haushaltsplan 2020 vorzunehmen.
Neben den sehr zeitintensiven und aufwändigen NKHR-Umstellungsmaßnahmen führen insbesondere diese erforderlichen Mittelneuveranschlagungen 2020 dazu, die Etat-Beratungen 2020 erst im neuen Jahr abzuhalten.
Die dadurch gewonnene Zeitspanne ermöglicht es zudem, den Gemeinderat und die Verwaltung Schritt für Schritt in das neue Haushaltsrecht einzuführen.