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01.03.2016 - Die Rechte und Pflichten einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Einen Vortrag mit dem Titel „Die Wohnungseigentümergemeinschaft, das unbekannte Wesen“ gibt es am Dienstag, 08. März 2016, bei der Volkshochschule (VHS) Lahr zu hören. Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann informiert ab 19:00 Uhr im VHS-Zentrum „Haus zum Pflug“, Kaiserstraße 41, über die Rechte und Pflichte innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Eigentumswohnungen erfreuen sich einer großen und ständig steigenden Beliebtheit. Sie sind günstiger als Häuser. Zudem ist der Eigentümer von allen Arbeiten rund um das eigene Haus befreit.

Viele Eigentümer von Eigentumswohnungen wissen allerdings nicht, dass ganz besondere, zum Teil sehr schwierige rechtliche Regelungen für Eigentumswohnungen bestehen. Dies geht soweit, dass Eigentümer vom Gesetz gezwungen werden, eine Klage zu erheben, um sich vor fehlerhaften Beschlüssen der Eigentümerversammlung zu schützen. Auch welche Aufgaben und welche Stellung der Verwalter innehat, ist im Detail häufig unbekannt.

Der Vortrag erläutert, welche ganz besonderen Rechte und Pflichten für jeden einzelnen Wohnungseigentümer sowie für den Verwalter (und den Beirat) bestehen. Es wird auch erklärt, welche Informationen ein Kaufinteressent einer Eigentumswohnung unbedingt vor dem Kauf einholen sollte. Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann ist als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Vorsitzender von Haus & Grund Lahr ein ausgewiesener Kenner der Materie.

Weitere Informationen gibt es bei der Volkshochschule (VHS) Lahr, Telefon 07821 / 918-0, E-Mail vhslahr@lahr.de oder im Internet unter www.lahr.de/vhs.