07.02.2022 - Monatsbilanz des Kommunalen Ordnungsdienst für Januar 2022
Corona-Bestimmungen, Gurtpflicht und Quarantäneverstöße
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr hat im Januar 2022 bei Kontrollen auf unterschiedlichen Gebieten Verwarnungen ausgesprochen und Verstöße zur Anzeige gebracht.
Im Januar lag der Schwerpunkt weiterhin auf der Kontrolle der Einhaltung der Corona-Verordnung. Der KOD hat verstärkt den gewerblichen Bereich überprüft. Es wurden Gaststätten, Spiel-Casinos, Supermärkte, Frisör- und Barbershops und sonstige Einzelhandelsgeschäfte sowie auch Fitnessstudios kontrolliert.
Im Bereich der Gaststätten und Spielhallen wurden acht Verstöße gegen die 2G+-Regelung festgestellt und zur Anzeige gebracht. Meist fehlte den Gästen der erforderliche Impfschutz.
Im Einzelhandel gab es neun Verstöße, die zur Anzeige gebracht wurden, da von den Kunden keine FFP2-Maske getragen wurde.
Bei Kontrollen in Friseurgeschäften und Barber Shops wurden fünf Verstöße festgestellt. Bei den betroffenen Kunden war der Impfschutz nicht vollständig oder ein notwendiger Testnachweis fehlte. Anzeigen ergingen sowohl an die Betriebsinhaber wie auch an die Kunden.
Auch der ÖPNV wurde weiterhin die Einhaltung der 3-G Regel und die Maskenpflicht kontrolliert. Im Vergleich zum Vormonat hielten sich die Fahrgäste fast ausschließlich an die Vorgaben, lediglich ein Maskenverstoß wurde festgestellt.
In einer Unterkunft der kommunalen Anschlussunterbringung hat der KOD zwei Ordnungswidrigkeitsanzeigen eingeleitet, da von Bewohnern die ihnen verordnete Quarantänepflicht nicht eingehalten wurde.
Bei der Streife sind dem KOD neun Fahrzeuge aufgefallen, deren Hauptuntersuchung (TÜV) seit mehr als vier Monaten abgelaufen war. Hier wurden die Anzeigen an das Landratsamt weitergeleitet.
Gurt- und Handykontrolle fanden auch im Januar vermehrt in der Kirchstraße, in der Weiherstraße und am Urteilsplatz statt. Zwei Gurtverstöße sowie ein Handyverstoß wurden zur Anzeige gebracht.