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04.01.2022 - Monatsbilanz des Kommunalen Ordnungsdiensts für Dezember 2021 Corona-Bestimmungen, Aufenthaltsverbot, Verkehrsregeln

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr hat im Dezember 2021 bei Kontrollen auf unterschiedlichen Gebieten Verwarnungen ausgesprochen und Verstöße zur Anzeige gebracht.

Der KOD hat im Dezember die bestehende 3G-Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr kontrolliert. Es wurden insgesamt 20 Verstöße zur Anzeige gebracht. Auch Gaststätten, Casinos, Supermärkte, Frisör- und Barbershops, Einzelhandelsgeschäfte sowie Fitnessstudios wurden auf die Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen – 2G, 2G+ oder 3G – sowie der Maskenpflicht hin kontrolliert. Auch hier kam es vereinzelt zu Verstößen, die zur Anzeige gebracht wurden.

Für positiv auf das Coronavirus getestete Personen sowie deren Haushaltsangehörige gilt eine Quarantänepflicht. Diesbezügliche Kontrollen plant der KOD regelmäßig ein. Im Dezember wurden hierbei vier Verstöße zur Anzeige gebracht.

Auf dem Wochenmarkt gilt für Besucherinnen und Besucher eine Maskenpflicht, da während des Marktbetriebs der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Diese Pflicht gilt auch für Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker im direkten Kontakt mit Kundinnen und Kunden. Der KOD appellierte an mehreren Markttagen, die Maskenpflicht einzuhalten. Im neuen Jahr sind bei weiteren Verstößen Verwarnungen vorgesehen.

Gegenüber einer obdachlosen Person setzten der KOD und die Polizei ein Aufenthaltsverbot durch. Der Mann wurde mit einem Streifenwagen an die Biermannstraße gebracht und lebt dort seit Freitag, 3. Dezember 2021, in der Obdachlosenunterkunft.

Gurt- und Handykontrollen fanden im Dezember vermehrt in der Kirchstraße, in der Weiherstraße und am Urteilsplatz statt. Ein Gurtverstoß musste zur Anzeige gebracht werden, da ein mitfahrendes Kind den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte.

Im Zeitraum von Montag, 13. Dezember, bis Sonntag, 26. Dezember 2021, kontrollierte der KOD verstärkt das Durchfahrtsverbot aufgrund der temporären Einbahnstraßenregelung in der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße. Es wurden fünf Verwarnungen bezüglich des Verbots der Einfahrt ausgestellt.

In der Zeit von 8 bis 19 Uhr ist das Befahren der Marktstraße mit dem Fahrrad nicht gestattet. Eine Kontrolle im Monat Dezember führte zu zwei Verstößen, die entsprechend verwarnt wurden.

Des Weiteren wurde bei einer Streifenfahrt ein Autoposer gemeinsam mit dem Polizeirevier Lahr einer Kontrolle unterzogen. Der KOD leitete einen Verstoß wegen unnötigem Lärm ein.  

Da in Grün- und Erholungsanlagen die Hunde an der Leine zu führen sind, hat der KOD diesbezüglich im Rosen- und Ernetpark kontrolliert. Hier mussten zwei Verstöße angezeigt werden.

Auch am Silvesterabend war eine Streife des kommunalen Ordnungsdiensts im Einsatz. Sie kontrollierte unter anderem in Gaststätten und war allgemein im öffentlichen Raum präsent.